Berlin-Lankwitz: Umstrittene Flüchtlingsunterkunft darf gebaut werden
Erst wurden rund 200 Bäume abgeholzt, dann kam es zum Eilverfahren. Jetzt hat das Verwaltungsgericht den Bau der Flüchtlingsunterkunft an der Leonorenstraße erlaubt.
Die Flüchtlingsunterkunft an der Leonorenstraße in Lankwitz darf gebaut werden. Das beschloss das Verwaltungsgericht am Donnerstag. Die 13. Kammer unter Richter Matthias Schubert hatte zu einer im Eilverfahren ungewohnten Maßnahme gegriffen und einen Ortstermin an dem zu bebauenden Grundstück anberaumt. 48 Antragsteller vereinte Rechtsanwalt Matthias Dombert in diesem Verfahren; mehr als 40 Personen waren erschienen. Da sie großen Redebedarf hatten, zog sich der Termin zwei Stunden hin.
Die Antragsteller bewohnen weiße, schmucke Reihenhäuser direkt neben Stadtbad Lankwitz und Eisbahn, die Leonorengärten. Auf der anderen Seite ihrer neuen Häuser lag bisher ein Park, der zwar keine öffentliche Grünanlage, sondern Privatgelände des Klinikkonzerns Vivantes ist, aber offenbar von jedermann genutzt werden konnte. Jedenfalls standen Bäume dort, und es war ruhig. Dann beschloss das Land, dort ein MUF zu errichten, eine modulare Unterkunft für Flüchtlinge. Dafür wurden Ende Februar 200 Bäume abgeholzt.
450 Flüchtlinge sollen einziehen
Dagegen protestierten die Anwohner. Eine Baugenehmigung wurde ihnen nicht zugestellt, gegen die sie sich hätten wehren können. Es gab auch keine, denn wenn der Vorhabenträger das Land Berlin ist, braucht er keine, sondern nur die Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, die vorlag. Die Anwohner wollen das MUF nicht. 450 Flüchtlinge sollen einziehen – was das für Lärm gibt! Und auch die Immissionen durch Licht und der zu erwartende Autoverkehr. Erörtert wurden im Wesentlichen drei Fragen:
Hätte es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben müssen? Ist das Gebot der Rücksichtnahme oder der Gebietserhaltungsanspruch verletzt? „Die Bäume sind gefällt worden, obwohl die nötige Vorprüfung noch gar nicht stattgefunden hatte“, bemängelte Richter Schubert; das sei zwar dumm, könne aber noch bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden und sei daher unschädlich. „Was Sie verloren haben, ist nur, dass sonst ein halbes Jahr später gefällt worden wäre“, tröstete er.
Eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung der Nachbarschaft sei nicht mehr zu befürchten, nachdem im Termin zugesichert wurde, den Müllcontainerbereich einzuhausen und einen der sogenannten „Dorfplätze“ in den hinteren Teil des Grundstücks zu verlegen, so das Gericht. Auf eine Flutlichtbeleuchtung des Areals werde verzichtet. Insgesamt verteilen sich die Flüchtlinge dann auf 13.000 Quadratmeter.