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Taxi kann jeder - jedenfalls wenn er ein höchstens zehn Jahre altes Auto hat und nicht allzu viele Punkte in Flensburg. Registrieren bei "Uber", Smartphone anschalten und Mitfahrer einsammeln.
© dpa

Verbot für Taxi-App: Uber-Fahrern in Berlin droht horrendes Bußgeld

Das US-amerikanische Unternehmen Uber, das dem Berliner Taxigewerbe Konkurrenz machen will, geht gegen das Verbot seiner App vor. Doch sind Fahrgäste ausreichend abgesichert? Und was sagen Versicherungen zu dem Geschäftsmodell?

Kaum ist das Verbot ausgesprochen, da soll es wieder kassiert werden. Freundlich, aber bestimmt kündigte der „General Manager“ der Mitfahr-App „Uber“ Fabien Nestmann dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) den Kampf an: „Die Untersagungsverfügung ist uns ausgehändigt worden, aber wir haben Widerspruch eingelegt.“ Trotz des behördlichen Verbots können über die App weiter Mitfahrgelegenheiten oder Limousinenfahrten in Berlin bestellt werden – und so steuert die Firma auf ihr drittes Gerichtsverfahren zu.

Ganz ohne Risiko ist das für die privaten Gelegenheitsfahrer nicht, die sich bei der Onlinevermittlung registriert haben: Wer dem Verbot zuwiderhandelt, muss mit einem „Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro“ rechnen, so viel kann die „fortgesetzte Ausübung der Personenbeförderung ohne Genehmigung“ kosten. Oder zahlt der mit Risikokapital finanzierte App-Betreiber die Zeche? Die Antwort des Firmensprechers auf diese Frage ist vage: „Uber steht hinter seinen Fahrern.“

Die Firma ist in Berlin mit einer App mit zwei Optionen am Start. Bereits im vergangenen Jahr startete die Vermittlung von Limousinenfahrten professioneller Anbieter („UberBlack“). In diesem Jahr folgte dann die App für private Anbieter von Mitfahrgelegenheiten („UberPop“). Dabei soll es sich um eine Vermittlung nicht gewerblicher Fahrten handeln, so jedenfalls die Firma mit Hauptsitz in San Francisco. Allerdings dürfte die Abgrenzung der Gelegenheits- von den Dauerfahrern, die Uber nutzen, um sich den langen und schwierigen Erwerb eines Taxischeins zu sparen, schwierig sein.

Das befürchten jedenfalls die Taxiunternehmer, die das Verbot begrüßen, denn die App verhindere, dass die „gleichen Marktbedingungen für alle Anbieter“ herrschten. Die Berliner Taxivereinigung beruft sich auf das Personenbeförderungsgesetz, das dem „Schutz des Fahrgastes“ diene. Uber dagegen fordert eine Reform der darin enthaltenen Regelungen, jedenfalls solcher, die dem Geschäftserfolg der App im Wege stehen.

Rechtsstreit mit Landesamt ist bereits das dritte Verfahren in Berlin

Mit dem Personenbeförderungsgesetz begründet auch das Landesamt sein Verbot: „Als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde“ könne das Labo „nicht tolerieren, dass sich der Fahrgast bei genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt“. Zumal im Schadensfall mit einem Haftungsausschluss der Versicherung zu rechnen sei.

Alina Schön, Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, schränkt ein: „Bei einem Unfall sind Mitfahrer durch die Kfz-Haftpflicht genauso versichert wie andere Geschädigte.“ Eher drohe dem Fahrer der Rauswurf aus der Versicherung und Regressforderungen, wenn dieser seiner Versicherung nicht vorher mitgeteilt habe, dass er bei Uber registriert sei. Ab wie vielen Fahrten jemand gewerblich fahre, bewerte jede Versicherung anders.

Der bevorstehende Rechtsstreit mit dem Landesamt ist das dritte Uber-Verfahren in Berlin. Zuvor hatte Taxiunternehmer Richard Leipold vor dem Landgericht ein Verbot der App für den gewerblichen Mietwagenservice erwirkt. Dagegen legte Uber beim Kammergericht Berufung ein. Im selben Streit läuft beim Landgericht das Verfahren in der Hauptsache, mit dem das einstweilig verfügte Verbot genau begründet wird. Das nicht gerade klagescheue Start-up lässt sich die Sicherung des Geschäftserfolges etwas kosten – es geht auch um die Renditen der Investmentprofis von Goldman Sachs, die Uber finanzieren

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