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Straßenkampf? Vielen ist das Taxi zu teuer, anderen zu gewöhnlich. Gegen Konkurrenzangebote geht das klassische Taxigewerbe vor.
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Streit um Taxi-App: Berlin verbietet Taxi-Konkurrent Uber

Das US-Start-up hat mit seinem Chauffeurdienst die Branche aufgemischt. Jetzt hat das Berliner Landesamt die Smartphone-App verboten, mit der man Mietwagen finden konnte. Uber will Widerspruch einlegen.

„Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes“ lautet die Überschrift der Pressemeldung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) vom Mittwochabend. Darin teilt die Behörde mit, dass sie der Firma Uber eine Untersagungsverfügung zugestellt habe und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. „Damit darf Uber ab sofort keine Smartphone App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden bzw. über diese App Angebote vermitteln die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen“, heißt es in der Mitteilung.

Die Firma Uber vermittelt über eine Handy-App Fahrer mit Mietwagen. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte dagegen geklagt, weil er in dem Angebot einen illegalen Taxiverkehr ohne Lizenz sah. Uber betont stets, man biete selbst keinen Fahrservice an, sondern stelle Fahrern nur eine Vermittlungs-Plattform zur Verfügung.

Jetzt droht das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro an, falls es sich dem App-Verbot widersetzt. „Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auch Ersatzzwangshaft gegen die Verantwortlichen anordnen“, droht die Behörde.

Der Schutz des Fahrgastes habe Priorität, heißt es zur Begründung des Vorgehens. „Das LABO als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann nicht tolerieren, dass sich dieser im Rahmen von genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt ist.“ Zudem diene die Verfügung auch dem Schutz der Fahrer, „da die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht das Risiko der Personenbeförderung abdeckt“.

Die Unterlassungsverfügung ist allerdings noch nicht bestandskräftig. Uber will gegen die Verfügung Widerspruch einlegen.

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