Berlin-Friedrichshain: Teilräumung in Rigaer Straße war rechtswidrig
Rückschlag für Innensenator Frank Henkel (CDU): Die polizeiliche Räumung in der Rigaer Straße war nicht durch das Gesetz gedeckt. Und auch sonst hat das Gericht einiges zu kritisieren.
Die Verhandlung dauerte gerade mal eine halbe Stunde, dann brach im Saal Jubel aus: Das Landgericht entschied, dass die Räume der „Kadterschmiede" und weitere Räume im Haus Rigaer Straße 94 dem Verein „Freunde der Kadterschmiede - Kultur im Kiez e.V." wieder zugänglich zu machen sind. Die Räumung am 22. Juni sei illegal gewesen. Den Beschluss der Vorinstanz hob das Gericht auf. Die Räumung hatte ohne gerichtlichen Titel, dafür aber unter Polizeischutz stattgefunden. Innensenator Frank Henkel (CDU) muss sich jetzt unangenehmen Fragen stellen.
Das Gericht argumentierte mit dem Schutz des Besitzes. Besitzer ist der, der die Sache tatsächlich hat – in diesem Fall also die Betreiber der Kadterschmiede. Eigentümer ist der, dem sie gehört – also der Investmentfonds als Eigentümer des Hauses. Die Richterin stellte klar, das Eigentum sei grundsätzlich das stärkere Recht, der Sieg der Kläger also nur vorläufig. Doch der klagende Verein und seine Vorgänger sind schon seit rund 20 Jahren in den Räumen. Deshalb konnte die Eigentümerin – die Lafone Investments Limited – nicht einfach hineingehen und sich die Räume zurückholen.
Lage sei rechtlich eindeutig
Zwei Vorstandsmitglieder des Vereins „Freunde der Kadterschmiede" gaben eidesstattliche Versicherungen ab, seit Dezember 2013 den Besitz an den Räumen zu haben. „Wir hatten mehrere Schlüssel sowohl zu den Räumen im Erdgeschoss Seitenflügel als auch dem Erdgeschoss Hinterhaus", schilderten sie. „Wir hatten auch Schlüssel zu der Toreinfahrt zum zweiten Hinterhaus, und aus Brandschutzgründen wurden uns Schlüssel zu weiteren Räumen hinten im Haus ausgehändigt." Von wem diese Schlüssel übergeben wurden, wurde nicht erörtert.
Nicht nur, dass Henkel einem zivilrechtlichen Verfahren vorausgegriffen hat, schlimmer noch, er hat für die Durchsetzung nicht genehmigter zivilrechtlicher Ansprüche über 300 Polizeibeamte mobilisiert, damit unnötige Kosten verursacht und seine Beamten grundlos in Gefahr gebracht.
schreibt NutzerIn balduinbandwurm
Das bedeutet aber, dass die Eigentümerin dem Verein die Räume durch verbotene Eigenmacht entzogen hat. „Die Gegenseite hatte keinen Räumungstitel", konstatierte das Gericht. Ein Gerichtsvollzieher war auch nicht dabei. „Der Weg, den der Eigentümer gewählt hat, war vom Gesetz nicht vorgesehen." Die Lage sei rechtlich eindeutig, aber dennoch verfahren, sagte die Richterin. Sie ermahnte die Erschienenen mehrmals, alles zu tun, um eine erneute Eskalation zu vermeiden.
Urteil soll sobald wie möglich vollstreckt werden
André Tessmer, Anwalt des Eigentümers, erschien nicht vor Gericht – weil er sich „persönlich bedroht“ fühlte. In der Nacht zu Mittwoch hatte vor seinem Haus ein Auto gebrannt. „Es war das Auto eines Nachbarn, aber ich gehe davon aus, dass das mir galt“, sagte Tessmer der Nachrichtenagentur AFP. In der Nacht wurde außerdem ein Immobilienbüro in Pankow beschädigt und mit dem Schriftzug „R94“ beschmiert. Tessmer hatte am Morgen versucht, über das Anwaltszimmer im Landgericht jemanden zu finden, der den Termin für ihn wahrnimmt, was aber nicht gelang. So erging gegen die Eigentümerin als Verfügungsbeklagte ein Versäumnisurteil. Das Gericht entschied aber auch in der Sache im Sinne der Kläger.
'Schön', dass ein Wohnhaus wieder weiter als autonomes Vorzeigeobjekt genutzt werden darf, um den Kampf gegen das 'Schweinesystem' fortzusetzen und all das zu tun, was autonom nur möglich ist, die kruden Ziele zu verfolgen, im Rückzugsort Rigaerstr., von A bis Z, wie von Autonom bis Zwille.
schreibt NutzerIn fortschritt63
Deren Rechtsanwalt wurde bejubelt, als er das Gericht verließ; es knallten Sektkorken. Theune drehte sich lächelnd eine Zigarette und kündigte an, er werde jetzt im Gefängnis einen Mandanten besuchen, dann mit dem Gerichtsvollzieher das Urteil zum Anwalt der Gegenseite bringen und sobald wie möglich vollstrecken. Am Nachmittag war noch unklar, ob die unterlegene Seite Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegt. „Darauf warten wir nicht; wir vollstrecken sofort", sagte Theune dem Tagesspiegel. Es sei aber unwahrscheinlich, dass das noch am Mittwochnachmittag klappen könne - sonst in den nächsten Tagen. (Mittlerweile hat der Anwalt der Gegenseite sich geweigert, das Urteil entgegenzunehmen. Alle aktuellen Entwicklungen lesen Sie hier im Newsblog).
"Riesige Blamage für Frank Henkel"
Über Innensenator Frank Henkel braute sich derweil Ungutes zusammen. Wenn die Räumung illegal war, dann war es auch der Polizeieinsatz. Lassen sich die Beamten denn vor einem Einsatz wie jenem am 22. Juni keinen Räumungstitel zeigen? Eine Stellungnahme der Polizei zu dieser Frage steht noch aus. Die Politiker der Opposition schossen sich auf Henkel ein.
„Bitter ist, dass diese illegale Räumung der Ausgangspunkt der Eskalationsspirale der letzten Wochen war", erklärte Christopher Lauer, Innenpolitiker der Piratenfraktion. „Uns wäre insbesondere die Gewalt vom letzten Wochenende erspart geblieben, wenn sich Frank Henkel einfach selbst an Recht und Gesetz halten würde." Auch der Linke-Innenpolitiker Hakan Tas kritisierte den Innensenator: „Die heutige Entscheidung des Berliner Landgerichts ist eine riesige Blamage für Frank Henkel."
Am Mittwoch meldete sich auch Angela Merkel zu Wort, wie Sie unter diesem Tagesspiegel-Link nachlesen können.
Lauer forderte Henkel auf, sich "für sein politisch motiviertes Fehlverhalten" zu entschuldigen und "persönliche Konsequenzen" zu ziehen: "Die größte Gefahr für die innere Sicherheit und den Frieden Berlins geht nach wie vor von Frank Henkel aus, der von seinem Amt hoffnungslos überfordert ist."
Gewaltausbrüche und Sachbeschädigungen
Während und nach der illegalen Räumung hatte es immer wieder Gewaltausbrüche und Sachbeschädigungen gegeben; massenhaft Beamte waren verletzt worden. Am vergangenen Wochenende war bei einer Demonstration die Gewalt eskaliert. In der Rigaer Straße feierten am Abend die Kläger und ihre Unterstützer mit einem spontanen Straßenfest. Bis zu hundert Menschen waren versammelt, die Lage blieb bis zum späteren Abend ruhig.
Erster Eilantrag blieb erfolglos
Wie berichtet, verhandelte das Gericht am Mittwoch um 10 Uhr im Saal 0208 des Landgerichts über den Eilantrag des Vereins.
Der Verein hatte argumentiert, er habe seit Ende Dezember 2013 die Räume im Erdgeschoss des Vorderhauses genutzt und damit in seinem Besitz gehabt. Am 22. Juni 2016 habe die Eigentümerin, eine englische Firma, unter Polizeischutz geräumt, nun sei der Zugang durch ein Schloss verwehrt. Damals sollten die Beamten Bauarbeiter sichern, die die Räume im Vorderhaus des Altbaus angeblich zu Flüchtlingswohnungen umbauen wollten.
Die Räumung hatte unter Polizeibewachung stattgefunden; ein dagegen gerichteter Eilantrag des Vereins beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg war erfolglos geblieben. Dem Gericht hatte es an der Glaubhaftmachung gefehlt. Gegen dessen ablehnenden Beschluss richtet sich nun die Beschwerde.
Die Situation in der Rigaer Straße ist seitdem eskaliert
Wegen der nachfolgenden Gewaltorgien gab es auch innerhalb des Senats heftige Auseinandersetzungen um die richtige Strategie zur Befriedung der Situation.
Ein erster Gerichtstermin, der für den 5. Juli vorgesehen war, war aufgehoben worden. Für die Verhandlung erwartete das Gericht eine Menge Zuschauer; es gab erhöhte Sicherheitsvorkehrungen.
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Lesen Sie mehr im Tagesspiegel: Bewohnerin der Rigaer Straße berichtet von Polizeischikanen. Ausweiskontrollen, Absperrungen, Polizeihubschrauber über dem Dach: Eine Bewohnerin der Rigaer Straße 94 schildert ihre Eindrücke der letzten Wochen und Monate.
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Lesen Sie mehr im Tagesspiegel: "Wir Unternehmer wissen uns selbst zu helfen". Wie ist es, in der Rigaer Straße zu bauen? Investor Christoph Gröner über Autonome, Gentrifizierung und Hilfe vom Staat.