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Absturz inklusive. Sixt warb mit Geldgutschein Wähler für Tegel ein - und stoppte die Aktion nach Strafanzeige.
© imago/Schöning

Nach Strafanzeige: Tegel-Aktion: Sixt muss Bußgeld zahlen

Der Autovermieter warb um Stimmen beim Volksbegehren für Tegel – und bot Geld an. Nun muss Sixt für die Aktion zahlen.

Der Autovermieter „Sixt“ muss 30 000 Euro Bußgeld für seine umstrittene Pro-Tegel-Kampagne zahlen. Wie berichtet, hatte die Firma ihren Kunden in Newslettern einen 10-Euro-Bonus versprochen, falls sie das Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel mit ihrer Unterschrift unterstützen. Gegen diese Kampagne stellte das Landeswahlamt Strafanzeige. Denn Wählerbestechung ist grundsätzlich gesetzlich verboten, egal, ob bei einer politischen Wahl oder bei einem Volksbegehren und Volksentscheid. Nun wird Sixt für die Aktion zur Kasse gebeten.

Das bestätigte am Dienstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Steltner. Allerdings ist das hohe Bußgeld keine Folge des Strafverfahrens. Dieses wurde vielmehr Ende April eingestellt, „da kein konkret verantwortlicher Beschuldigter bei Sixt zu ermitteln war“, so Steltner. Strafverfahren können nur gegen Personen geführt werden.

Fehlverhalten war nachzuweisen

Allgemein war dem Unternehmen aber aus Sicht der Ermittler „ein Fehlverhalten eindeutig nachzuweisen“. Niemand habe dies verhindert, „es gab keine Aufsicht“. Statt einer gerichtlichen Strafe konnte deshalb das behördlich angeordnete Bußgeld auferlegt werden.

Den Ausgang des von der FDP initiierten Volksbegehrens hatte die Sixt-Aktion laut Wahlamt nicht beeinflusst. Es war erfolgreich, so dass zur Bundestagswahl am 24. September auch über die Zukunft von Tegel abgestimmt wird. Sixt hat als Autovermieter an der Offenhaltung ein starkes Interesse.

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