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Unsittliche Offerte? Sixt bietet zehn Euro für eine Unterschrift zum Volksbegehren.
© dpa
Update

Berliner Flughäfen: Strafanzeige gegen Sixt wegen Stimmenkauf für Tegel

Der Autovermieter Sixt bietet zehn Euro pro Wählerstimme im Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tegel an. Die Landeswahlleiterin stellt nun Strafanzeige.

Dieser Newsletter schlug richtig ein - aber wohl nicht ganz so wie es sich Autovermieter Sixt vorgestellt hat. Empörte Berliner Kunden des Autovermieters, die das unsittliche Angebot von zehn Euro für ihre Unterschrift beim Volksentscheid pro Tegel per "Newsletter" erhalten hatten, beschwerten sich schnurstracks bei der Landeswahlleiterin - und deren Geschäftsstelle hat nun Strafanzeige gestellt.

Das bestätigte der Leiter der Geschäftsstelle Geert Baasen auf Anfrage: "Nach Paragraf 108 b des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Paragraf 108 d ist es strafbar, für das Leisten einer Unterschrift zum Volksbegehren ein Geschenk oder andere Vorteile zu gewähren." Da der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe, "habe ich die Berliner Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Strafanzeige gestellt". An einen solchen Fall der Wählerbeeinflussung mit dem Scheckbuch kann sich Baasen nicht erinnern. "Wir sind doch keine gekaufte Demokratie". Bürger würden ihre Stimme doch nach ihrem Gewissen, ihren Überlegungen und Erwartungen abgeben - und nicht nach Bezahlung.

Dass der Stimmenkauf die ganze Abstimmung gefährden könnte, erwartet Baasen erstmal nicht. "Die Aktion hat gestern erst begonnen und ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Unterschriften deshalb geleistet wurden". Aber ausschließen will er das auch nicht. Die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin begleitet und überprüft Wahlen und Abstimmungen zu Volksentscheiden. Am kommenden Montag wird sie auch das Ergebnis der Abstimmung über die Offenhaltung von Tegel feststellen nach Auszählung der abgegebenen Unterschriften.

Berlin ohne Tegel sei wie "Pizza ohne Käse"

Bis zum 20. Februar waren 85.000 Unterschriften eingegangen, 174000 braucht das Votum, um in die nächste Stufe zu gelangen. Unterstützter des von der FDP mitinitiierte Volksbegehrens hatten in den letzten Wochen aber wiederholt Stimmen abgegeben. Auf der Website, die Sixt eigens zur Unterstützung der Abstimmung aufgesetzt hat, sind es zurzeit 142.000. Bei der Landeswahlleiterin schließt man keinesfalls aus, dass die erste Hürde genommen wird. Erfahrungsgemäß komme ein ganzer Schwung von Unterstützer noch in den letzten Tagen zusammen.

In dem Newsletter, der an Sixt-Kunden ging, wird das Engagement für die Offenhaltung von Tegel mit der zu geringen Kapazität der ewigen Baustelle BER begründet. Und, etwas schmissiger: Berlin ohne Tegel sei wie "Pizza ohne Käse, Hamburg ohne Hafen, Königsberg ohne Klopse". Weiter unten wird zur Mobilisierung von Freunden und Bekannten aufgerufen und auf einem orange hervorgehobenen Balken dazu aufgerufen: "Jetzt mitmachen und Gutschein sichern".

Wirtschaftsrechtler sieht möglicherweise sittenwidriges Koppelungsgeschäft

Wirtschaftsrechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski, Emeritus der Humboldt-Universität, hat so einen Fall noch nicht erlebt: „Stimmenkauf? Das ist ja Wahnsinn!“ Einzuordnen sei das wohl am ehesten als unlauteres „Koppelungsgeschäft“, das möglicherweise auch sittenwidrig sei. Sixt koppele durch die Zehn-Euro-Gutschrift die eigenen unternehmerischen Interessen – nämlich den großen stadtnahen Mietwagenstandort zu retten – mit der individuellen Wahlentscheidung von Bürgern, die eigentlich niemals durch Geldzahlungen Dritter motiviert sein dürfe.

Die Fraktions-Chefin der Grünen im Abgeordnetenhaus Antje Kapek nannte die Aktion „vollkommen inakzeptabel“ und forderte den Autovermieter dazu auf, diese „umgehend zu stoppen“. Der Stimmenkauf schade der Demokratie und "zeigt wie verzweifelt die Tegel-Anhänger sind."

Sixt-Sprecher nennt Aktion "rechtmäßig" und Vorwürfe "unhaltbar"

Befragt zu der Aktion sagte ein Firmensprecher dagegen: „Die Aktion ist rechtmäßig. Der Vorwurf der Strafbarkeit ist unhaltbar“. Die Firma könne diesen „überhaupt nicht nachvollziehen.“ Die Empfänger der Mail seien aufgefordert „ihre Unterschrift an Sixt und nicht an die Initiatoren des Begehrens zu schicken.“ Die Unterschrift werde nicht „an die zuständigen Stellen weitergeleitet“. Sixt habe als Autovermieter „ein Interesse daran, dass die Kapazitäten des Airports ausreichen“. Schon jetzt sei absehbar, dass der neue Flughafen zu klein werde.

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