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Die Landeswahlleitung in Berlin hatte Anzeige gegen das Unternehmen wegen des Verdachts der Wählerbestechung gestellt.
© imago/Schöning

Volksbegehren für Flughafen Tegel: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Sixt ein

Gegen die Autovermietung Sixt wird nicht länger wegen möglichen Stimmenkaufs beim Volksbegehren für den Flughafen Tegel ermittelt.

Gegen die Autovermietung Sixt wird nicht länger wegen möglichen Stimmenkaufs beim Volksbegehren für den Flughafen Tegel ermittelt. Das bestätigte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Thomas Felsch, dem Tagesspiegel. „Der Grund dafür war, dass kein konkreter Täter ermittelt werden konnte“, sagte er: „Dies ist aber eine wesentliche Voraussetzung, da ein Unternehmen strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann.“ Sixt hatte eine Zeit lang mit 10-Euro-Gutscheinen für die Unterstützung des Volksbegehrens geworben, dessen Ziel es ist, den Flughafen Tegel auch nach der Eröffnung des BER weiterzubetreiben. Die Landeswahlleitung in Berlin hatte deshalb Anzeige gegen das Unternehmen wegen des Verdachts der Wählerbestechung gestellt.

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