Bargeldloses Zahlen in Berlin: Taxifahrer klagen gegen Kartenpflicht
Gerade erst beschlossen, schon wieder auf der Kippe: Das Verwaltungsgericht prüft Klagen gegen eine Verordnung, nach der in Berliner Taxis bargeldloses Zahlen möglich sein muss.
Berliner Taxifahrer wehren sich dagegen, EC- oder Kreditkarten akzeptieren zu müssen - und klagen deshalb gegen eine entsprechende Verordnung des Senats. Nun muss das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden. Wie ein Sprecher dem Tagesspiegel bestätigte, prüfe das Gericht derzeit die neue Taxitarif-Verordnung des Senats. Nach der müssen alle Berliner Taxis EC-Karten und mindestens drei Kreditkarten als Zahlungsmittel annehmen. Die Verordnung war erst am 13. Januar dieses Jahres vom Berliner Senat verabschiedet worden und ist am 8. Mai in Kraft getreten. Beim Verwaltungsgericht laufen seit letzter Woche zwei Verfahren, die Verordnung aufzuheben.
Die Kläger kritisieren, dass das System für die bargeldlose Bezahlung in Taxis zu teuer sei, wie Detlev Freutel, Vorsitzender des Taxiverbands Berlin Brandenburg, sagte. Sein Verband befürwortet die Verordnung, Freutel hält das Argument der Kläger für vorgeschoben. Er sagt, der eigentliche Grund sei vielmehr, dass sich Teile des Taxigewerbes nicht registrieren lassen wollen, um Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung besser verschleiern zu können. Die Kläger selbst wollten sich gegenüber dem Tagesspiegel nicht äußern.
Das Taxigewerbe in der Hauptstadt ist seit Jahren unter Druck. Auch die neue Konkurrenz des US-Vermittlers Uber war bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Das Verwaltungsgericht hat das Land Berlin im aktuellen Fall zu einer Stellungnahme aufgefordert. Wie schnell ein Urteil zu erwarten sei, lasse sich derzeit nicht abschätzen, erklärte der Gerichtssprecher.
Henrik Pomeranz
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