Verwaltungsgericht Berlin: Taxi-Konkurrent Uber bleibt in der Hauptstadt verboten
Das US-Unternehmen Uber darf seine Leistungen auch weiterhin nicht in Berlin anbieten. In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht ein Verbot durch das Ordnungsamt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Ordnungsamt in seinem Verbot des Fahrdienstes Uber bestätigt. Das Land habe die Vermittlung von Fahraufträgen sowohl an lizensierte Fahrdienstunternehmer - UberBlack - als auch an private Fahrer - UberPop - nach der Gewerbeordnung verbieten dürfen, teilte das Gericht am Freitag den Beschluss der 11. Kammer mit.
Das US-Unternehmen Uber betreibe einen "entgeltlichen bzw. geschäftsmäßigen Gelegenheitsverkehr von Personen mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung". Nach dem Personenbeförderungsrecht sei eine solche Genehmigung aber erforderlich, begründeten die Richter. Das Verbot diene zudem dem Schutz des Taxigewerbes, "an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit bestehe".
Uber selbst argumentiert damit, es habe weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer. Das Unternehmen sieht sich also lediglich als Vermittler von Fahrdiensten, als eine Mitfahrzentrale. Das Gericht sieht das anders. (Az. VG 11 L 353.14)
Gegen die Entscheidung der Berliner Richter kann Uber nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Seit Monaten ziehen vor allem Taxi-Unternehmen in vielen deutschen Städten vor Gericht, um den Konkurrenten verbieten zu lassen. Sie sehen eine Wettbewerbsverzerrung und fürchten um ihr Geschäft.
Auch auf politischer Ebene wehrt sich das Taxigewerbe gegen die Konkurrenz aus dem Netz. Am Freitag forderte der Bundesverband BZP von der Verkehrsministern der Länder ein "konsequentes Vorgehen gegen illegale 'Privatfahrer' und Anbieter wie Uber".
Uber-Deutschlandchef ist für Dialog
Die Taxifahrer betonen, es gehe ihnen nicht nur um ihr eigenes Geschäft, sondern vor allem um die Sicherheit der Fahrgäste. "Es gilt Sicherheit vor einer sogenannten ‚Smartheit’ etwaiger Kommunikationsformaten oder gar schneller Erlöse", sagte BZP-Präsident Michael Müller. Die Länderverkehrsminister treffen in der kommenden Woche zusammen.
Während die Taxi-Unternehmen das Geschäftsmodell des US-Unternehmens für illegal halten und auf die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes pochen, plädierte Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann kürzlich in Berlin für einen Dialog - auch mit der Politik.
Doch die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes etwa halten alle dafür zuständigen Ressorts für unnötig. So sind nach Informationen des Tagesspiegels weder Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) noch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes interessiert. (mit S.K.)
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