Brandenburg: Susanne Hoffmann wird Generalstaatsanwältin
Fast ein Jahr nach dem Tod des langjährigen Generalstaatsanwalts Rautenberg ist nun eine Nachfolgerin gefunden. Im Juni tritt Susanne Hoffmann ihr Amt an.
Brandenburg hat mit Susanne Hoffmann eine neue Generalstaatsanwältin: Das rot-rote Kabinett von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat in dieser Woche den Personalvorschlag von Justizminister Stefan Ludwig (Linke) bestätigt. Das erklärte das Justizministerium in Potsdam auf Anfrage, zuerst hatte der RBB berichtet.
Offiziell ernannt wird Hoffmann aber erst noch. Die 59-jährige tritt am 17. Juni ihr Amt in Brandenburg/Havel an – fast ein Jahr nach dem Tod des langjährigen Generalstaatsanwalts Erardo C. Rautenberg, der im Juli 2018 verstorben ist.
Klares Verfahren sollte Fairness garantieren
Susanne Hoffmann ist bisher Abteilungsleiterin im Potsdamer Justizministerium und führt dort die Fachaufsicht über alle Staatsanwaltschaften im Land. Zuvor war sie Rautenbergs Stellvertreterin, hatte ihre Karriere in Berlin gestartet, wo sie in der Justizverwaltung aufgestiegen war.
Zum Jahresbeginn hatten Teile der SPD versucht, das Verfahren zur Ernennung von Hoffmann mit Verfahrenstricks zu blockieren. Justizminister Ludwig sollte wegen der bevorstehenden Landtagswahl keine abschließende Auswahlentscheidung treffen, die er dem Woidke-Kabinett vorlegen konnte. Die SPD störte sich an der CDU-Nähe, die Hoffmann nachgesagt wird.
Dabei wollten Justizminister Ludwig und sein Staatssekretär Ronald Pienkny (Linke) mit einem klaren Verfahren gerade verhindern, dass Mauschel-Vorwürfe erhoben werden könnten. Berlin galt in Potsdam als mahnendes Beispiel: Hoffmann hatte sich auch um den Posten der Generalstaatsanwältin von Berlin beworben – unterlag aber in einem durch politische Eingriffe belasteten Verfahren Margarete Koppers.
Kritik an Blockade der SPD
In Brandenburgs Justiz war die Blockadehaltung der SPD gegen Hoffmann als „Verrat an Rautenberg“ und als Versuch gewertet worden, „durch die Hintertür zu einem politischen Beamten auf diesem Posten zurückzukehren“. Rautenberg hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass Generalstaatsanwälte seit 2010 in Deutschland keine politischen Beamten mehr sind, die jederzeit in den Ruhestand geschickt werden können.
Unterlegener Mitbewerber war der Abteilungsleiter für Strafvollzug im Potsdamer Justizministerium, Andreas Behm. Er wechselte 2016 nach Brandenburg, war zuvor Chef der Staatsanwaltschaft Berlin, wo er für das gescheiterte Verfahren samt Razzia gegen das Bordell Artemis verantwortlich war. Über seine Bewerbung war die Spitze des Ministeriums überrascht, Behm gilt als SPD-nah, die Partei soll ihn zur Bewerbung gedrängt haben. Der dritte Bewerber, ein Leitender Oberstaatsanwalt, hatte wegen seiner geringeren Soldstufe keine Chance.