Berliner Flughafen: Streit im neuen BER-Untersuchungsausschuss
Zum Auftakt Zwist: Die rot-rot-grüne Regierung will den Koalitionsausschuss vor Parlamentskontrolle schützen.
Die Stimmung war gereizt. Gerade erst hatte sich der neue Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Flughafen BER konstituiert, da verhakten sich die Regierungs- und Oppositionsfraktionen am Freitag in juristischem Streit. Es ging um die Forderung von CDU, FDP und AfD, bei der Aufklärung der "Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen" beim Berliner Skandalprojekt auch Unterlagen und Informationen aus dem rot-rot-grünen Koalitionsausschuss herbeiziehen zu können.
Stroedter und Kapek sollen im Untersuchungsausschuss aussagen
Dieses Gremium hatte sich mehrfach mit dem Hauptstadt-Airport befasst, auch unter Beteiligung des Abgeordneten Jörg Stroedter (SPD), der als Fachmann eingeladen war. Nach Auffassung der Opposition wurden dort von der Geschäftsführung des Flughafens Unterlagen zur Verfügung gestellt und Aussagen gemacht, die dem Parlament bisher nicht zur Verfügung stehen. Das soll sich ändern. Außerdem will die Opposition Stroedter und die Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek im Untersuchungsausschuss, der am Freitag die Arbeit aufnahm, als Zeugen hören. Auch Kapek saß im Koalitionsausschuss.
Der SPD-Vizefraktionschef Stroedter ist aber gleichzeitig Mitglied des Untersuchungsausschusses und deshalb soll er, das erwartet jedenfalls die Opposition, seine Arbeit vor der Befragung als Zeuge im Ausschuss ruhen lassen. Die Koalitionsfraktionen hielten in der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsgremiums entschieden gegen und schalteten den wissenschaftlichen Parlamentsdienst ein. Die Juristen des Abgeordnetenhauses müssen nun klären, ob die Sitzungen des Koalitionsausschusses für eine parlamentarische Aufklärung der BER-Probleme tabu sind, und ob Stroedter dem Parlamentsausschuss weiter angehören darf.
Dieser Konflikt führte auf der ersten Pressekonferenz des neuen Ausschusses am Freitag zu einem munteren Schlagabtausch. Zuerst ermahnte die Vorsitzende Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) die Parlamentskollegen, die Vertraulichkeit der nichtöffentlichen Sitzung nicht zu brechen. Aber genau das wurde anschließend von fast allen Beteiligten systematisch vorangetrieben. Erst zeigte sich der CDU-Abgeordnete Christian Gräff "schockiert" über das Verhalten der Regierungsfraktionen. Dann beschwerte sich der SPD-Mann Stroedter darüber, dass die Opposition ein "Parteigremium" in die parlamentarische Untersuchung hineinziehen wolle. Er meinte den Koalitionsausschuss. "Das ist kein guter Weg."
Anschließend hoffte der AfD-Politiker Frank-Christian Hansel auf eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" und der FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja forderte Transparenz und "mehr Mut" bei der weiteren Aufklärung des BER-Skandals. Der Linken-Abgeordnete Carsten Schatz wiederum warf der Opposition vor, mit internen Informationen "wild um sich zu werfen". Am Ende wurde der Disput zwischen den Sprechern der sechs Fraktionen während der Pressekonferenz vom Vorwurf Stroedters gekrönt, die Opposition wolle aus dem Untersuchungsausschuss offenbar eine "Karnevalsveranstaltung" machen.
Ist der Koalitionsausschuss ein parteipolitisches Gremium?
Trotz dieser schweren atmosphärischen Störung, mit der die BER-Aufklärer des Parlaments nun in die Sommerpause gehen, ist die verfassungsrechtliche Frage, die dahintersteht, durchaus spannend. Nach Auffassung von SPD, Linken und Grünen ist der Koalitionsausschuss von Rot-Rot-Grün ein parteipolitisches Gremium. Die innerparteiliche Willensbildung entziehe sich aber der parlamentarischen Kontrolle. Außerdem könne es nicht sein, dass den Regierungsfraktionen auf diese Weise die freie Auswahl der Abgeordneten genommen wird, die sie in den Untersuchungsausschuss entsenden wollen. Dagegen hält die Opposition den Koalitionsausschuss nicht für sakrosankt und will es nicht hinnehmen, dass dieses Gremium der Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus entzogen wird.
Koalitionsausschüsse sind rechtlich nicht definiert
Die Parlamentsjuristen werden an diesem Streit zu knabbern haben. Denn es gibt einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortlichkeit", der vor dem parlamentarischen Informationsrecht grundsätzlich geschützt ist. Und es gibt eine "parteiinterne Willensbildung", die der staatlichen Sphäre entzogen ist – und damit auch der Parlamentskontrolle. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu klare Grundsätze formuliert.
Das Problem ist aber, dass die Rolle von Koalitionsausschüssen rechtlich nicht definiert ist. In Berlin gehören ihr die Partei- und Fraktionsvorsitzenden an, außerdem der Regierende Bürgermeister und dessen Stellvertreter. Der Koalitionsausschuss ist somit ein Kombi-Organ aus Partei-, Parlaments- und Senatsvertretern, um die Arbeit der Regierung zu steuern. Ob der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses dieses Gremium vor der Kontrolle und Akteneinsichtnahme durch das Abgeordnetenhaus tatsächlich schützt, ist offen. Am 7. September trifft sich der Untersuchungsausschuss zur zweiten Sitzung.