KZ-Tattoo in Oranienburg: Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe
Die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Strafe für den Träger eines KZ-Tattoos in einem Spaßbad in Oranienburg. Zuvor war der NPD-Politiker zu einer Freiheitstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin will sich nicht mit dem milden Urteil für den Brandenburger NPD-Politiker Marcel Zech wegen des Zeigens eines KZ-Tattoos zufrieden geben - und Rechtsmittel einlegen. "Wir wollen ein höheres Strafmaß erreichen», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am Dienstag dem Tagesspiegel.
Zech, 27, für die NPD Kreistagsabgeordneter im Barnim und Gemeindevertreter in Panketal, war im Dezember zwei Tage vor Weihnachten vor dem Amtsgericht Oranienburg wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt worden.
Zech hatte im November im Oranienburger Spaßbad öffentlich sein Tattoo gezeigt. Über dem Hosenbund sind auf dem Rücken die Silhouette des KZ Auschwitz mit dem Spruch "Jedem das Seine" vom Haupttor des KZ Buchenwald zu sehen. Ausgerechnet in Oranienburg, wo wenige Minuten vom Spaßbad entfernt eine Gedenkstätte an das frühere KZ Sachsenhausen erinnert.
Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Monate Haft
Bekannt geworden war Zechs Auftritt in dem Spaßbad durch ein Foto vom „braunen Speck“, das von einem Journalisten via Facebook verbreitet wurde. Wenig später hatten die PNN aufgedeckt, wer der bis dahin unbekannte Tattoo-Träger ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert. „Wir warten nun auf die schriftliche Urteilsbegründung“, sagte Lehmann. „Die mündliche Begründung hat uns nicht überzeugt.“ Zunächst sei nur Berufung eingelegt worden, um die Fristen zu wahren. Erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt, will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein höheres Strafmaß möglich ist.
Da Zechs Verteidiger, der bekannt rechtsextreme Szeneanwalt Wolfram Nahrath bereits Berufung eingelegt hat, spielt es keine Rolle, welches Rechtsmittel die Anklagebehörde einlegt. Damit wird der Fall vor dem Landgericht Neuruppin neu verhandelt. Nahrath hatte im Prozess die Gültigkeit des Volksverhetzungs-Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch angezweifelt und einen Freispruch verlangt.
Für das Vorgehen der Staatsanwalt entscheidend sein wird, ob das Amtsgericht in der schriftlichen Urteilsbegründung genauso spärlich argumentiert wie in der überaus kurzen mündlichen Begründung. Dabei hatte die Richterin nämlich nur darauf abgestellt, dass die Verurteilung Zech sicherlich eine Lehre sein und er das Tattoo nicht mehr öffentlich zeigen werde. Obwohl Zech keine Angaben dazu gemacht hatte, welchen Beruf er ausübt und ob er Kinder hat, bescheinigte sie ihm eine positive Sozialprognose.
Schon das war für Beobachter erstaunlich: Denn der 27-Jährige ist in den vergangenen Jahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Amtsanmaßung jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden. Das jüngste Urteil fiel im Juni 2015 vor dem Amtsgericht Bernau. Zech hatte im Jahr 2014 vermutlich linke Aktivisten erwischt, als sie NPD-Wahlplakate herunterrissen. Daraufhin hatte sich Zech laut Urteil als „Kripo-Beamter“ ausgegeben, um an die Personalien der Männer zu gelangen.
NS-Opferverbände kritisierten das Urteil
Überhaupt keine Rolle spielte vor Gericht zudem die sonstigen braunen Umtriebe des NPD-Politikers. Er ist etwa Mitglied der vom Verfassungsschutz als „neonationalsozialistisch“ eingestuften braunen Bruderschaft „Barnimer Freundschaft“ und war an mehreren rechtsextremistischen Propagandaaktionen in Berlin und Brandenburg beteiligt, auch direkt vor der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen.
Relevant werden dürfte für den weiteren Fortgang des Verfahrens eines: Zwar war die Richterin mit dem Schuldspruch der Staatsanwaltschaft grundsätzlich gefolgt, jedoch nicht auf ein entscheidendes Argument eingegangen. Der Anklagevertreter hatte nämlich argumentiert, dass nach dem Gesetz die Haftstrafe nicht zu Bewährung ausgesetzt werden dürfe, wenn es um die Verteidigung der Rechtsordnung geht.
Der Grund seien die Besonderheiten des Falls, eine Bewährung wäre nach allgemeinem Rechtsempfinden unverständlich und würde das Vertrauen der Bevölkerung in die „Unverbrüchlichkeit des Rechts“ erschüttern. Eine Haftstrafe im Fall Zech soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „generalpräventiv“ wirken.
Auch NS-Opferverbänden hatten die Entscheidung des Gerichts kritisiert. „Dieses Urteil muss als müdes Zeichen eines allzu gleichgültigen Rechtsstaates gegenüber seinen Feinden bewertet werden“, sagte etwa Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner. Der „Angeklagte und seine Nazi-Freunde“ würden sich belustigt die Hände reiben. Er beleidige nicht nur menschenverachtend die „Überlebenden von Auschwitz mit ihren ermordeten Angehörigen“, sondern auch das heutige Deutschland.