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Büffeln vor dem Ausflug? Ein Hundeführerschein steht zur Debatte.
© Paul Zinken/dpa

Berliner Hundegesetz: Sollen alle Hundekäufer einen Hundeführerschein machen?

Die Koalition in Berlin diskutiert über eine theoretische und praktische Prüfung für alle, die einen Hund kaufen. Klar ist schon: Über Auslaufzonen für Hunde sollen künftig die Bezirke entscheiden.

Die Bezirke werden in Zukunft darüber entscheiden, wo und in welcher Größe sie Hunde-Auslaufzonen einrichten. Bislang legte das der Senat fest. Diese Befugnis werden die Bezirke durch das neue Hundegesetz erhalten, das derzeit im Abgeordnetenhaus diskutiert wird. „Wir sind uns koalitionsübergreifend einig, dass es Sinn macht, den Bezirken diese Möglichkeiten einzuräumen“, sagte Cornelia Seibeld, stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, dem Tagesspiegel.

Bei anderen Punkten sei „dagegen noch alles im Fluss“. Zum Beispiel beim Hundeführerschein. Diskutiert wird die Frage: Muss jemand, der einen Hund kauft und ihn außerhalb der Auslaufzonen von der Leine lassen möchte, bald zwei Prüfungen bestehen, eine theoretische und eine praktische?

Bislang kann man einen Hund – ohne Prüfungsstress – zumindest kaufen. Ein Modell, das im Raum steht, sieht aber vor, dass jeder, der sich einen Hund zulegt, eine theoretische Prüfung bestehen muss. Danach dürfte er aber außerhalb der Auslaufzonen seinen Hund noch lange nicht von der Leine lassen. „Leine los“ würde erst gelten, wenn der Besitzer eine praktische Prüfung bestanden hat.

Rasseliste ist noch nicht klar

Und bei jedem neuen Hund, den er kauft, müsste der Besitzer die Prüfung wiederholen. „Wir müssen erst prüfen, ob das eine Beutelschneiderei für Hundevereine ist, und noch andere Punkte klären“, sagt Cornelia Seibeld.

Auch beim Thema Rasseliste ist noch nichts klar. Diskutiert wird, ob diese Liste gefährlicher Hunderassen aus dem Gesetz, in dem sie jetzt ist, in eine Rechtsverordnung rückt. Das hätte einen Vorteil: Wenn eine Rasse neu als gefährlich eingestuft wird und auf die Liste rückt, müsste diese nicht mehr komplett vom Abgeordnetenhaus erneut verabschiedet werden.

Sie könnte einfach aktualisiert werden. „Aber wir müssen uns noch zum Beispiel die Tierschützer anhören, die komplett gegen diese Liste sind, weil sie sagen, eine Rasse allein ist nicht das Kriterium für Gefährlichkeit“, sagte Seibeld. „Andererseits fordert die Verwaltung eine klare Orientierung, um handeln zu können.“

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