Hundeverbot an Seen in Steglitz-Zehlendorf: Aufhebung des Hundeverbots rechtskräftig
Das Urteil zur Aufhebung des Hundeverbots an den Zehlendorfer Seen Krumme Lanke und Schlachtensee ist rechtskräftig. Doch der Streit um das Hundeverbot dürfte damit noch nicht erledigt sein: Schon jetzt regt sich Widerstand.
Das Urteil zur Aufhebung des Hundeverbots an der Krummen Lanke und am Schlachtensee ist rechtskräftig. Am Freitag bestätigte das Verwaltungsgericht, dass keine fristgemäße Berufung gegen das Urteil eingegangen ist.
Kläger Frank Kuehn, der auch die Initiative "Hunde am Schlachtensee“ ins Leben gerufen hatte, ist zufrieden: „Mit dem Eintritt der Rechtskräftigkeit des Urteils ist das Ziel der von mir ins Leben gerufenen Initiative erreicht. Wir waren erfolgreich und mein Dank gilt allen daran Mitwirkenden.“ Hundebesitzer Kuehn hatte dagegen geklagt, dass seit Mitte Mai 2015 keine Hunde auf den Uferwegen von Schlachtensee und Krummer Lanke mitgeführt werden durften.
Am 15. Dezember hatte das Verwaltungsgericht das Hundeverbot an den beiden Seen aufgehoben und seine Entscheidung damit begründet, dass die Uferwege nicht insgesamt als Badestelle anzusehen seien. Nach dem Hundegesetz dürfen Hunde an öffentlich gekennzeichneten Badestellen nicht mitgenommen werden. Immer wieder hatten Hundebesitzer gegen das Verbot protestiert.
Kuehns Anwalt, Gerhard Michael, wird nun das Bezirksamt in den nächsten Tagen dazu auffordern, dem Urteil nachzukommen und die Verbotsschilder zu entfernen und die Aussagen auf der Website zu entfernen.
Doch das Hundeverbot dürfte damit noch nicht vom Tisch sein. Die Vertreter der schwarz-grünen Zählgemeinschaft haben sich nun für einen CDU-Antrag ausgesprochen, der die Verwaltung auffordert, ein saisonal beschränktes Hundeverbot auf den Uferwegen zu erlassen.
„Ich halte ein Hundeverbot an den beiden Seen nach wie vor für richtig. Deshalb werden wir selbstverständlich das Problem weiter angehen“, sagt Christa Markl-Vieto, Vorsitzende der Grünen und Umwelt-Stadträtin in Steglitz-Zehlendorf. Sie hatte gemeinsam mit der Umweltbehörde des Senats das Hundeverbot durchgesetzt.
„Ich weiß, dass viele Leute das Hundeverbot nicht gut finden; aber es gibt auch viele, die sagen, dass diese beiden Seen im Sommer den Hunden gehören. Und die Idee, die Hunde an der Leine zu führen, ist in der Praxis doch nicht zu kontrollieren. Der Weg ist so nah an den Badestellen, da kommt man auch mit einer zwei Meter langen Leine schon auf die Badetücher.“ Diesmal würden sie alle Möglichkeiten durchspielen. „Unser nächster Schritt ist nun, nach dem Grünflächengesetz Paragraph 6 Absatz 4 zu vorzugehen, mit der politischen Unterstützung der BVV.“
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Buchta befürchtet: „Dann geht der ganze Zirkus von vorne los und die Spannungen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen der Seen nehmen weiter zu.“ Es müsse Schluss damit sein, Hundehalter gegen andere Besucher auszuspielen. „Statt mit heißer Nadel eine neue, rechtlich erneut zweifelhafte Verbotsregelung zu stricken, brauchen wir endlich ein beständiges Nutzungskonzept für die Seen, das den Bürgerwillen einbezieht und niemanden pauschal ausgrenzt. So ein stures Vorgehen mit der politischen Brechstange ist einfach unverantwortlich!“
Die Autorin schreibt für den Tagesspiegel und für Tagesspiegel Zehlendorf, das digitale Stadtteil- und Debattenportal aus dem Berliner Südwesten, auf dem dieser Text erscheint.
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