Nach Berliner "Kopftuchurteil": Senat will Neutralitätsgesetz ergebnisoffen prüfen
Ob das Berliner Neutralitätsgesetz verändert werden müsse, werde die Koalition "ganz entspannt" diskutieren, sagte Kultursenator Klaus Lederer am Donnerstag. Die SPD will mehrheitlich daran festhalten.
Der Senat will die rechtlichen Konsequenzen aus dem jüngsten Kopftuchurteil des Landesarbeitsgerichts „ergebnisoffen prüfen“, teilte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Donnerstag mit. Ob das Neutralitätsgesetz des Landes Berlin, das sich gegen religiöse Symbole und Kleidungsstücke in öffentlichen Institutionen richtet, verändert werden müsse oder nicht, werde die Koalition „ganz entspannt“ diskutieren, sagte der – auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständige – Senator in der Fragestunde des Abgeordnetenhauses.
Ob der Senat gegen das Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht einlege, werde die fachlich zuständige Justizverwaltung prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliege, sagte Lederer. „Wir werden jetzt nicht nach Gutdünken handeln.“ Zwar habe sich die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum „Kopftuchverbot“ geändert. Aber das Landesarbeitsgericht habe nicht gesagt, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungswidrig sei, sondern nur festgestellt, dass das Landesgesetz verfassungsgemäß ausgelegt werden müsse. Für dieses Thema gebe es nun mal keine einfachen Lösungen, gab Lederer zu bedenken.
Entsprechend „ruhig, nachdenklich und beherzt“ werde Rot-Rot-Grün weiter darüber diskutieren, ob das Neutralitätsgesetz Bestand habe oder korrigiert werden müsse. Linke und Grüne neigen eher zu einer Änderung des Gesetzes, die SPD will mehrheitlich daran festhalten. Offenbar gab es auch keine Absprache, wer auf die Frage im Parlament antworten sollte. Zuerst schaute der Regierungschef Michael Müller erwartungsvoll seine Bildungssenatorin Sandra Scheeres an. Aber die zögerte – und so ergriff Lederer das Wort.
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