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Die einen finden es ok, die anderen nicht: Lehrerinnen, die Kopftücher tragen
© Bernd Thissen/dpa

Berliner Neutralitätsgesetz: CDU will Kopftuchverbot gerichtlich durchsetzen

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz beschäftigt am Donnerstag das Abgeordnetenhaus. Der rot-rot-grüne Senat ist sich nicht einig.

Das Abgeordnetenhaus wird sich am Donnerstag mit den Folgen eines Urteils des Landesarbeitsgerichts zum „Kopftuchverbot“ befassen. Beraten wird über einen CDU-Antrag, in dem der Senat aufgefordert wird, gegen die Entscheidung zugunsten einer Lehramtsanwärterin Revision beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts bedürfe einer höchstrichterlichen Klärung, fordert die Union. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) äußert sich dazu vorerst nicht, weil die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt.

Neutralitätsgesetz trotz Erlaubnis, Kopftuch zu tragen?

Letztlich geht es darum, ob das Neutralitätsgesetz des Landes Berlins angesichts der aktuellen Rechtsprechung zum „Kopftuchverbot“ Bestand haben wird. Das Gesetz verbietet den Lehrkräften in öffentlichen Schulen, während des Dienstes – mit Ausnahme des Religions- und Weltanschauungsunterrichts – gut sichtbare religiöse und weltanschauliche Symbole oder „auffallende religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidungsstücke“ zu tragen. Auch in der Fragestunde des Parlaments wird das Thema voraussichtlich angesprochen. Der Senat wird eine diplomatische Antwort geben.

Denn im Koalitionsausschuss, der am Mittwoch vertraulich tagte, tauschten SPD, Linke und Grüne nur ihre unterschiedlichen Meinungen zum Thema aus, ohne auf einen Nenner zu kommen. Die Sozialdemokraten wollen vorerst nicht am Neutralitätsgesetz rühren, Linke und Grüne plädieren für eine Reform. Die schwierigen rechtlichen und politischen Fragen, die mit dem „Kopftuchverbot“ verbunden sind, sollen regierungsintern weiter diskutiert werden. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag steht dazu nichts.

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