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Die Küchenkräfte der Schulcaterer bangen jetzt um ihren erhöhten Mindestlohn.
© Alexander Körner

Berliner Schulessen: Senat sucht „juristisch wasserdichten Weg“ für Mindestlohn

Nach der Missachtung des Berliner Mindestlohnes bei einer Ausschreibung bemüht sich der Senat um Schadensbegrenzung und eine pragmatische Lösung.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sucht eine „pragmatische Lösung“ an, um die fehlerhafte Ausschreibung beim Schulessen zu korrigieren. Der politische Wille und das Geld seien da, damit die Angestellten der Caterer einen Stundenlohn von 12,50 Euro erhalten könnten, sagte ihre Sprecherin Iris Brennberger, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Jetzt gehe es darum, einen „juristisch wasserdichten“ Weg zu finden.

Dazu seien Gespräche zwischen Juristen der Senatsverwaltungen für Bildung und Wirtschaft geplant.

Wie berichtet, wurde in den neuen Ausschreibungen noch der alte Mindestlohn von neun Euro vermerkt statt der 12,50 Euro, der ab Januar 2020 gelten sollten. Die Verwaltung von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) begründete dies wie berichtet damit, dass der neue Mindestlohn noch nicht vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden sei. Allerdings steht sie auf dem Standpunkt, dass die Bildungsverwaltung mit Hilfe einer Gleitklausel das Problem hätte lösen können.

Wirtschaftsverwaltung sieht Lösung in einer "Gleitklausel"

"Wir haben alles dafür getan, dass das Vergabegesetz mit dem neuen Vergabemindestlohn von 12,50 Euro schnellstmöglich in Kraft treten kann. Jetzt sind der Rat der Bürgermeister und das Abgeordnetenhaus am Zuge. Die Bildungsverwaltung muss bei ihrer Ausschreibung dafür Sorge tragen, dass der höhere Mindestlohn berücksichtigt wird,“ äußerte Pops Sprecherin Svenja Fritz am Montag auf Anfrage.

In der Sache "kein Dissens"

Die Bildungsverwaltung sieht die Zuständigkeit für die Ausschreibungen zwar noch immer bei der Wirtschaftssenatorin. In der Sache gebe es jedoch keinen Dissens, betonte Sprecherin Brennberger. „Beide Häuser haben ein sehr hohes Interesse daran, das ganz schnell zu klären. Pops Verwaltung steht auf dem Standpunkt, "dass eine Ausschreibung auch nachträglich verändert werden kann".

Was sich beim Schulessen außerdem ändert:

  • Der Bioanteil klettert von jetzt 15 Prozent ab August 2020 auf 30 und ab August 2021 auf 50 Prozent.
  • Ab August 2020 müssen Nudeln, Kartoffeln und Reis in Bio-Qualität angeboten werden.
  • Ab August 2021 müssen auch Früchte, Milch und Milchprodukte Bio-Qualität haben.
  • Kinder, die krankheits- oder allergiebedingt das Standardessen nicht vertragen, haben einen Anspruch auf ein „vollwertiges Essen ohne die sie krank machenden Stoffe“.
  • Es sollen saisonale Produkte verwendet werden.
  • Lunchboxen dürfen aus ökologischen Gründen keine Einwegverpackungen mehr enthalten .
  • Die Caterer müssen die Miete für die Wasserspender bezahlen, die die Berliner Wasserbetriebe - soweit baulich möglich - an jeder Schule aufstellen sollen.

Der DGB-Vorsitzende von Berlin-Brandenburg, Christian Hoßbach, forderte am Montag, dass der Senat seine Beschlüsse künftig durch „geeignete Übergangsregelungen“ absichert. Die als Teil der Ausschreibungen veröffentlichten Erklärungen zu Mindestlöhnen und Tariftreue hätten „längst“ überarbeitet und auf die zu erwartenden Neuregelungen angepasst werden müssen, meint der Gewerkschafter.

Mehr Mindestlohn, mehr Bio, weniger Einweg

Der Senat hatte den deutschlandweit höchsten Mindestlohn am 3. Dezember beschlossen. Mitte Januar hatte Scheeres die neue Vergütung für die Caterer und gleichzeitig die qualitativen Verbesserungen des Schulessens bekannt gegeben, die ebenso wie der höhere Mindestlohn von den neuen Portionspreisen abgedeckt werden sollen.

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