Volksbegehren für Videoüberwachung: Senat stoppt Initiative - Verfassungsgerichtshof soll entscheiden
Das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung ist aus Sicht des Senates rechtswidrig. Die Initiatoren kontern: Das ist eine undemokratische Blockade.
Der Senat hat am Dienstag das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung zur Verbrechensaufklärung abgelehnt. Innensenator Andreas Geisel (SPD) legt es daher dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über die Zulässigkeit vor. Geisel befand, das Vorhaben sei „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“.
Die mangelnde Eingrenzung möglicher Einsatzorte für Videoüberwachung durch die Initiatoren der Volksbegehrens – Neuköllns Ex-Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) und der Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) – sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen. Auch der Einsatz „intelligenter Videoüberwachung“, die bei bestimmten Bewegungsmerkmalen Alarm schlagen soll, sei im vorgeschlagenen Gesetz zu unbestimmt.
Die Initiatoren des Volksbegehrens fordern bis zu 1000 Kameras an 50 Orten. Dadurch würde „eine unvertretbar große Menge personenbezogener Daten in Bild und Ton gespeichert“, befand der Senat.
Das sagen die Initiatoren des Volksbegehrens
Thomas Heilmann hält die Entscheidung des rot-rot-grünen Senats, das Volksbegehren nicht zur Beratung an das Abgeordnetenhaus weiterzuleiten, für rechtswidrig. Die Begründung, die möglichen Einsatzorte für Videoaufklärung seien unzureichend eingegrenzt, sei schlichtweg falsch. Heilmann: "Erfundene Behauptungen wie ‚Kitas sollen überwacht werden' verzögern das Volksbegehren vielleicht, können es aber nicht verhindern. Die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner möchte mehr Videoaufklärung und wird sie auch bekommen."
Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bürgermeister von Neukölln, rügt den Umgang des Senats mit der Initiative als "flegelhaft". Die Blockade spotte allem, "was man unter Demokratie versteht". Volksbegehren seien gerade dazu da, Forderungen zu transportieren, die sich in der aktuellen Regierungspolitik nicht wiederfinden. Der rot-rot-grüne Senat respektiere dies nicht. "Für ihn scheint nur die eigene Meinung zu zählen, abweichende Meinungen gelten als ‚politisch verfehlt‘.“
Die erste Hürde hatte das Begehren mit 21.028 gesammelten Unterschriften im März überwunden. Durch die Intervention wird es vorerst nicht dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Hätte das Parlament es abgelehnt, wäre es zur zweiten Stufe des Begehrens gekommen, für das 170.000 Unterschriften nötig sind, um den Weg zum Volksentscheid zu eröffnen.
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