Kriminalität in Berlin: Intelligente Sicherheitskameras für Berlin rücken näher
Eine Initiative um Heinz Buschkowsky fordert 1000 neue Kameras für Berlin. Jetzt werden 21.000 der eingereichten Unterschriften für ein Volksbegehren für gültig erklärt.
Jetzt ist es amtlich: Die Senatsverwaltung für Inneres teilte den Initiatoren des Volksbegehrens für mehr Videoaufklärung und Datenschutz mit, dass genügend Unterschriften für die Einleitung eines Volksbegehrens vorlägen. Das verkündete das "Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz" am Mittwochmorgen. „Schritt für Schritt rücken wir dem Senat auf die Pelle", freute sich Heinz Buschkowsky, Mit-Initiator und langjähriger SPD-Bezirksbürgermeister von Neukölln.
So habe die Innenverwaltung 21.028 der rund 25.000 eingereichten Unterschriften als gesetzlich zulässig erklärt - 20.000 gültige Unterschriften sind nötig, damit ein Volksbegehren Erfolg hat.
Über 1000 Kameras an rund 50 Orten
Rund 50 von Polizei und Sicherheitsbehörden ausgewählte kriminalitätsbelastete Orte in der Stadt sollen nach Plänen des Bündnisses mit etwa 1000 Kameras ausgestattet werden. Eine Auswertung der Bilder solle aber nur im Falle eines Verbrechens erfolgen. Der Ex-Justizsenator und CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann: „Wir freuen uns sehr über die breite Unterstützung in der Berliner Bevölkerung – insbesondere, wenn man bedenkt, dass den meisten Berlinerinnen und Berlinern die besonderen Vorzüge unseres neuartigen Konzepts noch gar nicht geläufig sind."
Neuartig ist vor allem der geplante automatische Notruf, wenn die Kamera eine potentiell gefährliche Situation identifiziert. Zudem sorge ein Algorithmus dafür, "dass irrelevante Situationen, also über 99% der Aufzeichnungen, ungesehen gelöscht werden." Im Vorfeld äußerte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk Bedenken in Bezug auf den Datenschutz: "Mit keinem Wort" sei bei der Unterschriftensammlung darauf hingewiesen worden, dass neben Video- auch Tonaufnahmen erfolgen sollen.
Und wie gehts es nun weiter? Nach einer rechtlichen Prüfung des Gesetzesentwurfs der Initiative muss das Abgeordnetenhaus über diesen entscheiden. Lehnen die Abgeordneten den Entwurf ab, muss das Begehren innerhalb von vier Monaten mit 170.000 Unterschriften einen Volksentscheid erzwingen.