Sicherheit in Berlin: Innensenator hält Volksbegehren Videoüberwachung für verfassungswidrig
Berlins Innensenator Geisel will den Gesetzentwurf der Initiative für Videoüberwachung von Richtern prüfen lassen. Initiator Buschkowsky ist sauer.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) will die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens Videoüberwachung vom Landesverfassungsgericht prüfen lassen. „Aus meiner Sicht sind Teile davon verfassungswidrig“, sagte er in der aktuellen Fragestunde im Abgeordnetenhaus am Donnerstag. Nach juristischer Bewertung seines Hauses habe er den Senat darum gebeten, die Gesetzesvorlage überprüfen zu lassen. Diese Prüfung dauert nach Einschätzung Geisels zwei bis drei Wochen.
Schon vor Monaten hatte der Innensenator juristische Zweifel an den Zielen des Begehrens geäußert. Die Initiative um Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und den früheren Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) fordert an rund 50 ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten in der Stadt eine ständige Videoüberwachung. Insgesamt will das Bündnis etwa 1000 zusätzliche Kameras, deren Bilder aber nur im Falle eines Verbrechens ausgewertet werden sollen. Die erste gesetzliche Hürde hatte das Volksbegehren mit 21.028 gesammelten Unterschriften im März überwunden.
Buschkowsky: Das ist Zeitschinderei
Laut Geisel werden die Bürger dabei aber hinters Licht geführt. Der Titel des Begehrens „Für mehr Datenschutz“ sei „offensichtlich irreführend“, sagte er. Außerdem gebe es weder technische noch gesetzliche Grundlagen für die von der Initiative geforderte intelligente Videoüberwachung. Für verfassungswidrig hält Geisel auch, dass nicht nur Video-, sondern auch Tonaufnahmen gemacht werden könnten. „Das sind alles Punkte, die mit der Verfassung nicht in Einklang stehen.“
Initiator Buschkowsky sieht das anders: „Das ist ein System des Zeitschindens“, sagt er. Er rechne damit, dass eine Prüfung durch das Landesverfassungsgericht bis zu zwei Jahre dauern könne. Angesichts von Zustimmungswerten um die 80 Prozent aus der Berliner Bevölkerung für die Initiative habe der Senat „die Hosen gestrichen voll.“ Die inhaltlichen Zweifel seines Parteifreundes hält er für taktisches Kalkül, schließlich lehnen Grüne und Linke mehr Videoüberwachung konsequent ab. Für Buschkowsky unverständlich: „Berlin ist das letzte Bundesland ohne Videoüberwachung.“ Die Argumentation des Senats, dass sich Bürger vor mehr Videoüberwachung fürchten würden sei „schwachsinnig“. Sein Fazit: „Lächerlicher als der Senat kann man sich nicht machen.“
Kritik an Geisel übte auch Stefan Evers, Generalsekretär der Berliner CDU, die das Volksbegehren unterstützt. Der Innensenator verzögere den Volksentscheid auf fragwürdige Weise. „Ganz offensichtlich ist es das Ziel, die Durchführung des Volksentscheids parallel zur Europawahl zu verhindern“, so Evers.