Soziale Wohnungspolitik in Berlin: Senat beschließt Mietenbündnis
Die Mieter von knapp 300.000 landeseigenen Wohnungen sollen in Zukunft von langsamer steigenden Mieten profitieren: Haushalte mit geringen Einkünften sollen höchstens 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Wohnung bezahlen. Das klingt gut, doch es gibt auch Kritik.
Der erste „Baustein“ für die Soziale Wohnungspolitik in Berlin ist gelegt. Dies sagte der Senator für Stadtentwicklung Michael Müller (SPD) bei der Vorstellung des vom Senat beschlossenen Mietenbündnisses.
Die Auseinandersetzung um die Neue Liegenschaftspolitik ist damit noch nicht beigelegt. Deren Gestaltung liegt in der Verantwortung von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD). Der erste Entwurf fiel durch.
Das einstimmig beschlossene Mietenbündnis kommt vor allem Menschen zugute, die bereits eine der rund 280 000 landeseigenen Wohnungen mieten. Die Entlastung lassen sich die sechs landeseigenen Firmen in dieser Legislaturperiode nach deren Schätzung rund 100 Millionen Euro kosten.
Begrenzung des Mietsteigerung
Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben sich dazu verpflichtet, von den Mietern ihrer Wohnungen nicht mehr als 30 Prozent deren Haushaltsnettoeinkommens für die Kaltmiete ohne Nebenkosten zu verlangen. Wohngeld und ähnliche Leistungen werden in die Berechnung der Einkünfte einbezogen.
Diese Regelung greift dann, wenn ein Haushalt eine Mieterhöhung bekommt, gegen die Einspruch eingelegt werden kann. Betroffene müssen der Gesellschaft dann allerdings ihre Einkünfte offenlegen. Bei der Prüfung werden die Wohnungsämter nicht eingeschaltet.
Außerdem gilt diese Regelung auch nur, wenn die betroffene Wohnung eine bestimmte Größe nicht überschreitet: 45 Quadratmeter bei einer Person, 60 bei zwei, 75 Quadratmeter bei drei Personen und 85 bei vier Bewohnern.
Als Richtwerte nennt das Bündnis Maximaleinkünfte von 12 000 Euro bei einer Person, 18 000 Euro bei zwei, 18500 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind und 22 600 Euro bei Paaren mit Kind. Individuelle Härtefallregelungen sind für Schwangere oder Alleinerziehende, Senioren, schwer Kranke und Behinderte vorgesehen.
Der Mieterverein kritisiert, dass unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße Betroffenen sechs bis acht Euro Miete je Quadratmeter im Monat „zugemutet“ werde – dies liege „deutlich über den laut Mietspiegel gezahlten Mieten in bestehenden Mietverhältnissen“. Rechne man die Nebenkosten hinzu, ergebe sich sogar eine „Warmmietenbelastung“ von 42 bis 45 Prozent pro Haushalt.
Wohnungen für Bedürftige
Bei der Vergabe frei werdender Wohnungen sollen künftig Haushalte mit geringen Einkünften profitieren: Innerhalb des S-Bahn-Ringes, wo die Nachfrage nach Wohnungen besonders groß ist, soll jede zweite frei werdende landeseigene Wohnung an Haushalte mit geringen Einkünften gehen (berechtigt zum Wohnberechtigungsschein), außerhalb des Ringes soll es jede Dritte sein.
Wohnungstausch wird erleichtert
Alle sechs städtische Unternehmen sollen einen gemeinsamen Pool mit freien und frei werdenden Wohnungen bilden. Aus diesem Pool sollen sich Mieter bedienen können, die sich verändern wollen, aber ihre den Preisvorteil der günstigen Miete nicht aufgeben möchten.
Ein Paar dessen Kinder aus dem Haus sind, soll eine 100-Quadratmeter-Wohnungen gegen eine halb so große angeboten, die sie zum gleichen Quadratmeterpreis und zu den gleichen Vertragsbedingungen mieten können.
Mieten steigen nicht so oft und nicht so stark
Das Mietenbündnis nimmt für landeseigene Wohnungen die Regelungen vorweg, die das Land Berlin mit einer Bundesratsinitiative in ganz Deutschland durchsetzen möchte. Künftig dürfen kommunale Vermieter die Mieten maximal um 15 Prozent innerhalb von vier Jahren erhöhen, obwohl gesetzlich 20 Prozent binnen drei Jahren zulässig sind.
Auch die Umlage der Kosten von Modernisierungen wird gekappt: Statt elf Prozent sind es nur neun Prozent jährlich.
Zukauf von Wohnungen
Die landeseigenen Gesellschaften sollen ihren Bestand an Wohnungen von zurzeit 27 7000 auf 300 000 Mietwohnungen erhöhen, durch den Erwerb geeigneter Immobilien oder durch Neubau.
Grundstücke für den Wohnungsbau
Auch der erste Schritt zu einer neuen Liegenschaftspolitik zeichnet sich ab. In einem „Pilotprojekt“ wird der Liegenschaftsfonds 14 Grundstücke als „Sachwerteinlage“ zum Bau neuer Wohnungen übertragen. Außerdem werden „Direktvergaben städtischer Grundstücke zum Verkehrswert“ in Aussicht gestellt, sofern die landeseigenen Firmen „überzeugende Wohnungsbaukonzepte“ vorlegen.
Grüne und Linke nannten das Bündnis einen „richtigen Schritt“, kritisierten aber die bisher zurückgehaltenen bis zu 60 000 Mieterhöhungen, die landeseigene Firmen nun herausschicken wollen.