Arbeitsgericht Berlin: Selbsternannter "Volkslehrer" scheitert mit Klage gegen Kündigung
Der Berliner Lehrer Nikolai N. verbreitet per Youtube Verschwörungstheorien. Seine Entlassung aus dem Schuldienst sei daher rechtens, sagt ein Gericht.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage von „Volkslehrer“ Nikolai N. gegen seine fristlose Kündigung aus dem Schuldienst abgewiesen. Diese Entscheidung fiel am Mittwoch. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter der 60. Kammer, Arne Boyer: N. habe Rechtsstaat und Verfassung gezielt und in unangemessener Weise beschimpft und verächtlich gemacht.
Als „Volkslehrer“ hat Nikolai N. über einen Youtube-Kanal im Internet Verschwörungstheorien verbreitet und gegen Juden gehetzt. Tagsüber hat der 38-Jährige seit 2009 an einer Grundschule in Berlin-Gesundbrunnen Englisch, Musik und Sport unterrichtet. Nachdem der Tagesspiegel vor einem Jahr die Internet-Aktivitäten des Lehrers publik gemacht hatte, war er Anfang Mai von der Bildungsverwaltung zunächst fristlos und später noch ordentlich gekündigt worden.
Das Gericht sah in den Äußerungen und Videos des Volkslehrers gewichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung. N. sei nicht zur "Erfüllung seiner Dienstpflichten" geeignet. Der Volkslehrer-Kanal ist nach Ansicht der Kammer ein Propagandamittel und Nikolai N. wolle publizistische Wirkung erreichen. Auf seinem Kanal lasse er Menschen zu Wort kommen, die vom Rechtsstaat wegen Holocaust-Leugnung belangt worden seien.
Richter: Verfassungsmäßige Ordnung steht unter Druck
In den Videos seien der Holocaust und die Opfer in Frage gestellt worden, erklärte der Richter. Das sei für einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unangemessen, auch wenn es kein Fehlverhalten im Unterricht gab. Überdies wolle der Lehrer seinen Youtube-Kanal auch nicht einstellen.
Aufgrund seiner Geschichte habe Deutschland aber eine besondere Verantwortung. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe aktuell im Inneren und Äußeren politisch unter besonderem Druck, dem müsse der Staat standhalten und entschlossen entgegentreten. Der Staat müsse sich auch gegen diejenigen wehren, die sich mit einem anderen Deutschland identifizierten, sagte Boyer.
Auch Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) äußerte sich zum Gerichtsurteil. "Ich freue mich, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Berliner Lehrkräfte haben neben der Wissensvermittlung den Auftrag, junge Menschen zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger zu erziehen. Personen, die nicht zu unserem Grundgesetz und Rechtsstaat stehen, die Holocaustleugnern eine Plattform geben, haben an der Berliner Schule nichts zu suchen", sagte Scheeres. "Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es war, die Politische Bildung als Schulfach zu stärken, um gegen erstarkende extremistische Strömungen aktiv im Rahmen der Demokratieerziehung vorzugehen.“
Die Bildungsverwaltung hatte N. vorgeworfen, in seinen rund 300 Videos teils volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen, die die Existenz der Bundesrepublik und ihrer Gesetze nicht anerkennen. Nach Angaben der Bildungsverwaltung hätten Schüler die Videos des "Volkslehrers" angesehen und kommentiert, daher hätten die Aktivitäten des Lehrers doch Auswirkungen auf den Unterricht. Auch angestellte Lehrer - und eben nicht nur Beamte - seien zur Loyalität verpflichtet.
Richter schlägt "Volkslehrer" Job bei der AfD vor
Der Anwalt des „Volkslehrers“ hatte im Prozess eine Medienkampagne gegen Nikolai N. beklagt, die vom Berliner Senat gesteuert worden sei. Nach der Verhandlung war dem Anwalt wichtig, dies zu konkretisieren: Es habe eine Medienkampagne gegeben, auf die der Senat aufgesprungen sei. Die "Volkslehrer"-Videos seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagt der Anwalt. Sein Mandant halte sich an das Grundgesetz und sei bei Schülern und Eltern beliebt gewesen. „Mein Mandant ist kein Verschwörungstheoretiker", sagt der Anwalt. Man sei doch kein Reichsbürger, wenn man die Wahrheit sage.
Der Anwalt beklagte zugleich, dass die berufliche Zukunft von N. als Lehrer faktisch zerstört sei. Arbeitsrichter Arne Boyer entgegnete, da N. journalistisch tätig sei, werde er möglicherweise einen neuen Job bei der AfD finden, die breite Medienarbeit betreibe. Er spielte dabei auf die bevorstehende Europawahl und die Landtagswahl in Brandenburg an.
Der Vorsitzende Richter hatte Nikolai N. und dem Senat auch einen Vergleich vorgeschlagen: Ende der Beschäftigung zum 31. Dezember 2018 sowie die Zahlung der seit Mai ausstehenden Gehälter plus 20.000 Euro Abfindung. Der Richter warnte beide vor einem Gesichtsverlust: „Es geht um Grundsätzliches.“ Der Fall könnte am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das Land Berlin lehnte den vorgeschlagenen Vergleich - insbesondere eine Abfindung - ab.
Nikolai N. war mit einer Reihe von Unterstützern vor dem Arbeitsgericht erschienen, auch der Verschwörungstheoretiker Martin Lejeune war als Fotograf gekommen - aber nicht als Unterstützer, wie er ausdrücklich betonte. Die Verhandlung stand unter Polizeischutz, vor dem Zugang gab es Taschenkontrollen. N. erwägt nach eigener Aussage nun ernsthaft, vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen. Es gehe ihm um Gerechtigkeit, sagte er. Selbst wenn er gewinnen sollte, werde er aber genau überlegen, ob er noch einmal in den staatlichen Schuldienst zurück wolle. Dank der Enthüllung durch den Tagesspiegel sei er aber noch bekannter geworden, sein Youtube-Kanal laufe sehr gut. Er sei jetzt freier Journalist, verdiene aber nicht mehr - wie vor seiner Kündigung als Grundschullehrer in Gesundbrunnen - 3300 Euro netto.
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