Vineta-Grundschule in Gesundbrunnen: Berliner Senatsverwaltung zeigt „Volkslehrer“ an
Der Berliner Lehrer Nikolai N. verbreitet Verschwörungstheorien und Hetze. Politiker fordern Konsequenzen. Doch so einfach ist das nicht.
Die Senatsverwaltung für Bildung hat gegen den umstrittenen Berliner Lehrer Nikolai N., der im Internet Verschwörungstheorien verbreitet und gegen Juden hetzt, Strafanzeige gestellt, zudem habe die Verwaltung eine „Reichsbürgermeldung“ an die Innenverwaltung übermittelt. Das sagte die bildungspolitische Sprecherin der Berliner SPD, Maja Lasic, dem Tagesspiegel am Sonnabend. Nun gehe es darum, ob der Lehrer beurlaubt werden könne, bis sich die Vorwürfe geklärt haben. Das will Lasic in der kommenden Woche klären.
Regina Kittler, bildungspolitische Sprecherin der Linken, fordert eine sofortige, vorläufige Suspendierung des Mannes. „Das ist Volksverhetzung, was er da macht.“ Auch sie prüft, ob Strafanzeige gestellt werden kann. Nikolai N. verbreitet wie berichtet seine Ansichten auf Youtube – und unterrichtet in Gesundbrunnen Grundschüler in Englisch, Sport und Musik. Mehr als 2000 Abonnenten hat der Youtube-Kanal des „Volkslehrers“, wie sich N. im Netz nennt. Dass er – wie am Sonnabend im Tagesspiegel berichtet – noch unterrichten darf, wurde von vielen Beobachtern mit Entsetzen aufgenommen.
Es gilt freie Meinungsäußerung
Der „Volkslehrer“ stellt in seinen Videos das Grundgesetz in Frage, provoziert bei politischen Veranstaltungen. Doch dienstrechtlich konnte er bisher dafür nicht belangt werden. Das geht nur, wenn er diese Äußerungen im Klassenzimmer wiederholt. Es gilt die freie Meinungsäußerung, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Und Beschwerden seitens der Vineta-Grundschule, an der Nikolai N. Unterrichtet, hat es wohl nicht gegeben. Auch deshalb sei es schwierig, ihm vom Schuldienst zu entfernen, erklärt Tom Erdmann, Landesvorsitzender der Lehrergewerkschaft GEW.
Sollten Ermittlungen gegen Nikolai N. aufgenommen werden, ergäbe sich eine neue Rechtsgrundlage. Das wird nun die Staatsanwaltschaft prüfen. Sollte sich bestätigen, dass N. mit seinen Schülern über seinen Kanal spricht, könnte das ausreichen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. „Wenn ein Lehrer auf einem You-Tube- Kanal hetzt, dann ist das nichts Privates“, sagt Hildegard Bentele, bildungspolitische Sprecherin der CDU. „Ich verstehe nicht, dass Schulleitung und Schulaufsicht nicht schon längst aktiv geworden sind und dieser Lehrer verwarnt und kontrolliert wird.“
"Die Schulleitung sollte sich der Verantwortung bewusst sein"
Auch Kittler sieht das kritisch. „Wenn Schüler den Kanal kennen, ist das eine mittelbare Beeinflussung.“ Über die Gesinnung von Lehrern gibt es immer wieder Diskussionen. 2016 hatte ein Gymnasium einen Lehrer in der Probezeit entlassen, begründet wurde die Entscheidung mit erheblichen Zweifeln an seiner pädagogischen Eignung. Es sei Aufgabe des Schulleiters, diese Eignung in der Probezeit festzustellen, heißt es bei der GEW. Verhält er sich da korrekt, wird es schwer. Im aktuellen Fall ist die Rolle des Schulleiters unklar. Der kommissarische Leiter der Schule wusste zwar von N.s Aktivitäten. Ob er mit ihm darüber sprach oder ihn näher beobachtete, ist nicht bekannt. „Die Schulleitung sollte sich ihrer Verantwortung, auch gegenüber den Schülern, bewusst sein, und gerade die Lehrer stärken, die dem widersprechen“, sagt Erdmann.
Maja Lasic kennt die Vineta-Grundschule, die liegt in ihrem Wahlkreis. An sie wurden bisher keine Beschwerden herangetragen, weder von Eltern noch von Lehrerkollegen. Dass die ehemalige Schulleiterin N.s Verhalten einfach geduldet haben soll, kann sie sich nur schwer vorstellen, fragt sich aber trotzdem: „Hätte man als Schule nicht die Verwaltung darauf aufmerksam machen müssen?“ Denn diese könne eingreifen. Spätestens dann, als N. sich weiter radikalisiert habe. Wie lange Senat und Schulaufsicht genau von N. und seinem Youtube-Kanal wussten, weiß keiner. Unklar ist auch, warum N. die beiden anderen Schulen verlassen musste.