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Mindestens 40 Wildschweine haben sich in Brandenburg bislang mit der Schweinepest infiziert.
© Jens Büttner/dpa

Fester Zaun in Brandenburg kommt: Schweinepest bereits im Juli eingeschleppt

In Märkisch-Oderland wurden Wildscheinkadaver gefunden, die darauf hindeuten, dass die Afrikanische Schweinepest Deutschland bereits deutlich früher erreichte als bislang gedacht. 

Die Afrikanische Schweinepest ist in Brandenburg nach Angaben der Landesregierung früher als bisher gedacht eingeschleppt worden: Erste epidemiologische Untersuchungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts hätten bereits die erste Juli-Hälfte ergeben. 

Zunächst sei am 10. September bundesweit im Land der erste Verdachtsfall vom Nationalen Referenzlabor amtlich bestätigt worden, sagte Brandenburgs Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des Landeskrisenstabes, am Donnerstag.

Mit den am 25. September bekannt gewordenen vier Skelettfunden, die bereits etwa acht bis zehn Wochen am Ort im Landkreis Märkisch-Oderland gelegen haben mussten, verschiebe sich nun der Zeitpunkt.

Bisher wurden 40 infizierte Wildschweine in Brandenburg amtlich bestätigt - zuletzt zwei Tiere innerhalb des ersten Kerngebiets im Landkreis Spree-Neiße, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. 

Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich.

Nach dem ersten bestätigten Fund eines mit Afrikanischer Schweinepest infizierten Wildschweins im Landkreis Märkisch-Oderland wird seit Mittwochvormittag ein Elektrozaun auf rund 20 Kilometern Länge errichtet. 
Nach dem ersten bestätigten Fund eines mit Afrikanischer Schweinepest infizierten Wildschweins im Landkreis Märkisch-Oderland wird seit Mittwochvormittag ein Elektrozaun auf rund 20 Kilometern Länge errichtet. 
© Patrick Pleul/dpa-

Die „Fallwildsuche“ sei derzeit oberstes Gebot und laufe mit Hochdruck, sagte Staatssekretärin Heyer-Stuffer. Die tatsächliche Ausdehnung des Infektionsgeschehens könne so ermittelt werden. Im Landkreis Spree-Neiße unterstützen Bundeswehrsoldaten die Suche nach verendeten Tieren, bestätigte ein Sprecher der Streitkräftebasis. 

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Die „Fallwildsuche“ sei vom Jägerbataillon 413 begonnen worden. Bei einem zweiten Antrag auf Amtshilfe, der noch bearbeitet werde, gehe es um veterinärmedizinische Unterstützung im Landkreis Oder-Spree.

Vorbereitungen für festen Zaun fast abgeschlossen

Mittlerweile stehen den Angaben zufolge die Vorbereitungen für den Bau eines festen Zaunes kurz vor dem Abschluss. Er soll die sogenannte Weiße Zone umschließen: mit einem mindestens 5 Kilometer tiefen Streifen um das Kerngebiet. 

Die Länge des äußeren Zaunes beträgt demnach etwa 50 Kilometer, die des inneren etwa 40 Kilometer. Sobald diese Zone gesichert sei, sollen dort Wildschweine stark reduziert werden, kündigte Heyer-Stuffer an.

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Landwirte hoffen auf eine schrittweise Aufhebung des Bearbeitungsverbots ihrer Felder. „Wir stehen zur Einhaltung der Bestimmungen zum Seuchenschutz“, betonte Henrik Wendorff, Präsident des Brandenburger Bauernverbandes. 

Der Zaun durchzieht Maisfelder, berührt die Alte Oder und Bewässerungsgräben.
Der Zaun durchzieht Maisfelder, berührt die Alte Oder und Bewässerungsgräben.
© Patrick Pleul/dpa

Gleichzeitig müssen nach seinen Angaben aber Lösungen gesucht werden, wie parallel zur „Fallwildsuche“ wieder Flächen bearbeitet werden können. „Sonst geht jeden Tag Ertrag des nächsten Jahres verloren“, sagte er.

Derzeit gilt in einem gefährdeten Gebiet mit einem Radius von 20 bis 25 Kilometern um den Fundort des ersten infizierten Tieres in Schenkendöbern in den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald ein vorläufiges Verbot für die Nutzung von Agrar- und Forstflächen. Nach einem Fund im Landkreis Märkisch-Oderland ist auch dort ein Areal betroffen.

Aus Sicht von Landestierarzt Stephan Nickisch kann ein Überspringen der Seuche auf Hausschweine auch künftig vermieden werden. „Es besteht natürlich immer die Gefahr, dass der Erreger aus der Umwelt in Hausschweinebestände eingeschleppt wird“, sagte er auf Anfrage. „Man kann sich durch entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen (...) vor dem Eintrag schützen.“ (dpa)

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