Schulessen in Berlin: Schüler haben keinen Anspruch auf veganes Essen
Ein Vater verlangte veganes Essen für seine Tochter in einer Berliner Schule. Er reichte Klage ein. Das Verwaltungsgericht lehnt diese ab.
Die Wunschliste beim Schulessen bleibt eingeschränkt. Es gibt keinen Anspruch auf ein veganes Essen, entschied jetzt das Verwaltungsgericht. Deshalb lehnte es den Antrag eines Vaters auf Prozesskostenhilfe für eine Klage ab. Diese habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts.
Das Bezirksamt Köpenick wollte nicht vegan servieren
Die 2007 geborene Tochter des Klägers besucht eine Ganztagsgrundschule in Köpenick. Nach einem Wechsel des Lieferanten im Zusammenhang mit der Reform des Schulessens waren vegane Gerichte nicht mehr im Angebot. Bereits das Bezirksamt hatte es abgelehnt, vegan zu servieren. Dies sei nur möglich, wenn ein ärztliches Attest die Notwendigkeit bestätige, hatte die Verwaltung argumentiert.
Der Kläger sah darin einen Verstoß gegen die Gewissensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil das Speiseangebot in der Schule andere religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten berücksichtige.
Vegetarisch ist im Angebot
Die Schule habe beim Mittagessen einen weiten Spielraum, stellten die Richter fest. Sie orientiere sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die eine vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche gerade nicht empfehlen.
Eine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Palette der „Ernährungsüberzeugungen“ anzubieten, bestehe laut Gericht nicht. Zudem sei das Zubereiten von wenigen veganen Speisen in Großküchen schwierig. Vegetarische Kost ist im Angebot. Die Tochter könne ihr eigenes – veganes – Essen mitbringen und aufwärmen oder sich liefern lassen. Sie werde nicht gezwungen, ein anderes Essen zu sich zu nehmen oder zu hungern, so die Richter.
Gegen den Beschluss (VG 3 K 503.15) ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
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