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Manche Eltern greifen tief in die Tasche, um ihre Kinder optimal fördern zu lassen.
© ZB/dpa

Was die Berliner Schulbehörde plant: Neue Fortbildungspflicht: Lehrer müssen Punkte sammeln

Die Gewerkschaft nennt es ein "Bürokratiemonster": Schulleiter sollen kontrollieren, ob ihre Pädagogen genug lernen.

Das gab es noch nie: Berlins Schulen sollen künftig über die Fortbildungen ihrer Lehrer Buch führen. Die Bildungsverwaltung hat ein neues Punktesystem entwickelt, das aktuell in den Gremien diskutiert wird. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) spricht von einem „Bürokratiemonster“, das zu einer „enormen Mehrbelastung“ der Schulleiter führe. Die Verwaltung solle die neue Verordnung zurückziehen, fordert die GEW.

Ein ganzer Tag bringt vier Punkte

In dem Entwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es, Lehrer hätten „das Recht und die Pflicht“, an Fortbildungen teilzunehmen. Die Veranstaltungen sollen „in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit“ stattfinden, also etwa als schulinterne Fortbildung an einem der drei Arbeitstage vor Ende der Sommerferien. Wenn ein Schulleiter einem Lehrer eine Fortbildung verwehrt, muss er das begründen. Zudem wird erläutert, wie die geforderten acht Punkte erbracht werden können: Eine Ganztagsveranstaltung etwa bringt vier Punkte, ein Seminar von mindestens zwei Stunden einen Punkt.

„Der Entwurf schulmeistert die Kollegen"

„Der Entwurf schulmeistert die Kollegen, erhöht die Bürokratie für die Schulleitungen und unterstellt pauschal, die Lehrer würden sich ohne verordnete Fortbildungspflicht nicht weiterbilden“, kritisiert Gymnasiallehrer, Fachseminarleiter und Autor Robert Rauh. Zudem stehe im Koalitionsvertrag, die Überlastung der Lehrkräfte solle reduzieren werden. Diese Verordnung bedeute „genau das Gegenteil“.

"Zu lasch", sagen die Schüler

„Ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht nicht“, widersprach am Montag die Sprecherin der Bildungsverwaltung. Die Schulleitung könne einfach eine Tabelle führen, in der sie die erzielten Punkte einträgt. Zudem seien die acht Punkte „ein gutes Maß“, das bereits mit zwei Studientagen zu erfüllen sei. Der Landesschülerausschuss findet diese Anforderung sogar „zu lasch“.

Die stärkere Reglementierung der Fortbildungsverpflichtung hängt möglicherweise auch mit der großen Zahl an Quereinsteigern zusammen, die an Berlins Schule tätig sind: Allein im aktuellen Schuljahr 2016/17 stieg ihre Zahl auf weit über 1000.

Bisher war die Pflicht nur abstrakt im Gesetz geregelt

Eine Fortbildungspflicht an sich ist nichts Neues: Sie ist im Schulgesetz festgelegt. Allerdings ist es nicht üblich, dass eine Verletzung dieser Pflicht zu dienstrechtlichen Konsequenzen führt. Daran wird sich wohl nichts ändern. Auf die Frage, ob die neue Verordnung mögliche Sanktionen regelt, sagte die Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), Beate Stoffers, wenn eine Lehrkraft nicht die erforderlichen Punkte nachweise, betreffe dies "den Bereich der Erfüllung der Dienstpflichten". Hieraus werde die Schulleitung "im üblichen Verfahren" reagieren.

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