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Unter Verdacht: Khaled A. und Ayman S.
© Polizei / Montage: Tsp

Nach Feuerangriff auf Obdachlosen in Berlin: Schönleinstraßen-Täter wieder in Untersuchungshaft

Im Dezember 2016 wollten Flüchtlinge in einem Berliner U-Bahnhof einen Obdachlosen anzünden. Nach der Verurteilung sollen zwei Täter einen Raub begangen haben.

Vor rund einem Jahr hatten sie versucht, die Schlafsachen eines Obdachlosen im U-8-Bahnhof Schönleinstraße anzuzünden - danach wurden Ayman S., damals 17 Jahre, und Khaled A., seinerzeit 18, wegen Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein halbes Jahr nach dem Urteil sollen die beiden wieder durch eine Gewalttat aufgefallen sein.

S. und A. hätten demnach versucht, einen Mann auszurauben. In der Nähe des Alexanderplatzes bedrohten sie Ermittlern zufolge im November 2017 ihr Opfer mit einem Messer und einer Glasflasche, um dessen Uhr zu stehlen. Die Berliner Justiz bestätigte das. Es wurde Anklage vor dem Amtsgericht erhoben.

Einer zündete die Unterlage des Obdachlosen an - die anderen feixten

Die beiden Syrer waren als Schutzsuchende nach Berlin gekommen, weshalb schon die Tat im U-Bahnhof Schönleinstraße im Dezember 2016 bundesweit Empörung ausgelöst hatte. Haupttäter war damals der 21-jährige Nour N. - er hatte die Kopfunterlage eines schlafenden Obdachlosen angezündet. Seine sechs Begleiter hielten ihn nicht nur nicht davon ab. Auf Überwachungsbildern ist zu sehen, wie sie über ihr schlafendes Opfer feixten. Passanten retteten den Mann schließlich.

Im Zündler-Prozess bekamen Ayman S. und Khaled A. Bewährung

Der Haupttäter bekam zwei Jahre und neun Monate Haft, die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. Alle sieben kamen zunächst in Untersuchungshaft, wurden bis auf den Haupttäter aber entlassen. Die Verteidiger der Mittäter hatten im Prozess erklärt, dass die heranwachsenden Syrer fast ein halbes Jahr in U-Haft gesessen hätten - und dass dies den Angeklagten schon Strafe genug gewesen sei: Für S. und A. gab es die oben erwähnten Bewährungsstrafen.

Doch dann haben Ayman S. und Khaled A. offenbar erneut zugeschlagen. Im April beginnt der Prozess wegen des Raubes. Nur Ayman S. sitzt in wieder Untersuchungshaft. Weshalb Khaled A. entlassen wurde, konnte am Dienstag vorerst nicht geklärt werden. Der Alexanderplatz, Görlitzer Park, der Hermannplatz, aber auch der Tiergarten gelten seit zwei, drei Jahren als Treffpunkt für junge Männer, die nach dem arabischen Frühling aus Nahost nach Deutschland kamen.

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