Attestpflicht für Berliner Lehrer: Schluss mit dem pauschalen Homeoffice für Schwangere und Ältere
Zurück in die Schule: Ab Pfingsten dürfen nur noch die Pädagogen zu Hause bleiben, die eine Covid-19-relevante Vorerkrankung nachweisen können.
Mit dem pauschal genehmigten Homeoffice für Lehrer und andere schulische Mitarbeiter über 60, für Schwangere oder weitere Risikogruppen ist es vorbei: Ab Dienstag kommender Woche, also nach Pfingsten, müssen sie wieder in den Schulen zur Verfügung stehen. Dies hat die Senatsverwaltung für Bildung allen Leitungen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in einem Schreiben mitgeteilt, das dem Tagesspiegel vorliegt.
„Für die Einsatzplanungen in den kommenden Wochen ist es in unserem gemeinsamen Interesse, die gesunden und einsatzbereiten Dienstkräfte vor Ort in der Schule zur Verfügung zu haben“, heißt es in der Rundmail. Zur Begründung für die „Anpassung“ wird auf die „veränderte Einschätzung des Robert-Koch-Instituts“ (RKI) verwiesen. Nach Einschätzung der RKI-Fachleute sei eine „generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich“. Vielmehr erfordere dies eine „individuelle Risikofaktoren-Bewertung, im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung“.
Anders gesagt: Wer im Homeoffice bleiben will, braucht ein entsprechendes Attest. Dieses ärztliche Attest solle keine konkrete Diagnose beinhalten. Es genüge die Feststellung, dass die Dienstkraft eine Covid-19-relevante Vorerkrankung habe.
Schüler und Gewerkschafter begrüßen die neue Regelung
Der Landesschülerausschuss begrüßte die neue Linie der Senatsverwaltung für Bildung, „weil dann mehr Unterricht zustande kommt“, wie Landesschülersprecher Miguel Góngora sagte. Auch von Seiten der größten Berliner Bildungsgewerkschaft, der GEW, kommt kein Widerspruch: Die bisherige Berliner Regelung, wonach kein Attest vorgelegt werden musste, sei „sehr großzügig“ gewesen, sagte der GEW-Vorsitzende Tom Erdmann, dem Tagesspiegel.
Den von einzelnen Betroffenen vorgebrachten Einwand, dass vier Tage doch recht knapp seien für die Beschaffung eines Attests, lässt der Vizevorsitzende des Gesamtpersonalrats, Dieter Haase, nicht gelten: Viele Ärzte seien zurzeit laut Kassenärztlicher Vereinigung nicht ausgelastet. Da dürfte es dann ja wohl nicht allzu schwer werden, einen Termin zu bekommen, nimmt Haase an. Im Übrigen gehe er davon aus, dass die Schulleitungen eine angekündigte spätere Vorlage einer solchen Bescheinigung "sicher pragmatisch handhaben werden".
Chinesische Erfahrungen mit Schwangeren und Covid
Auch Schwangere können künftig nicht einfach im Homeoffice bleiben. Die Bildungsverwaltung zitiert das RKI dahingehend, dass „Schwangere nach bisherigen Erkenntnissen aus China kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben scheinen.“ Vor einer Präsenztätigkeit an der Schule müsse aber die Empfehlung des zuständigen arbeitsmedizinischen Dienstes vorliegen.
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Wie berichtet, müssen die Schulleitungen zurzeit die Notbetreuung und den begonnenen Präsenzunterricht mit nur wenigen Pädagogen organisieren: Dass 30 oder sogar über 40 Prozent der Kräfte krank sind oder als Angehörige einer Risikogruppe im Homeoffice verblieben sind, wird von etlichen Schulen berichtet. Daher sei der jetzt erfolgte Schritt der Bildungsverwaltung „überfällig“, meinte eine Schulleiter aus Tempelhof-Schöneberg: Angesichts der vielen Notbetreuten reichten andernfalls die wenigen Kräfte kaum aus, um den Präsenzunterricht wie gewünscht hochzufahren.
Wer von den Lehrkräften mit Attest im Homeoffice bleibt, wird dennoch viel zu tun haben: Ein Großteil der Schüler muss weiterhin zu Hause mit Lernmaterial versorgt werden, weil wegen der Abstandsregeln nur rund 50 Prozent der Schüler direkt in den Schulen unterrichtet werden können: Vielen Schülern bleiben deshalb - trotz der begonnen Schulöffnung - bis zum Ferienbeginn Ende Juni nur einzelne Schultage.
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