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Christian Görke (Linke) machte 2014 als Finanzminister Wahlkampf für seine Partei. Damit verstieß er gegen das Neutralitätsgebot.
© Maurizio Gambarini/dpa

Brandenburg: Rot-Rot verzichtet auf Wahlkampf-Kodex

Nach der Affäre im zurückliegenden Landtagswahlkampf sollten die Regularien verschärft werden. Nun sind die Pläne vom Tisch.

Und wieder einmal verläuft eine Affäre in Brandenburg im Sande: Diesmal betrifft es Finanzminister und Brandenburgs Linke-Parteichef Christian Görke, der mit einer umstrittenen „Sommertour“ im Landtagswahlkampf 2014 das Regierungsamt für Parteizwecke missbraucht und damit gegen das Neutralitätsgebot in Wahlkampfzeiten verstoßen hatte. Eigentlich wollte die Regierung daraus Konsequenzen ziehen, um eine Wiederholung solcher Fälle von vornherein zu verhindern. Dazu kommt es nun doch nicht.

Die von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Landesregierung verzichtet auf die zugesagte Verschärfung der eigenen Regularien, was Minister in der heißen Phase des Wahlkampfes sechs Wochen vor dem Wahltermin nun dürfen und was nicht. Darüber hat Staatskanzleichef Thomas Kralinski in einem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben („Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit“) vom 21. Dezember 2017 kurz vor Jahresende den Hauptausschuss des Landtages informiert.

Woidkes Regierungszentrale nahm sich viel Zeit für eine Entscheidung

Dabei hatte der Hauptausschuss den Staatskanzleichef selbst – in einem mit rot-roter Mehrheit gefassten Beschluss – bereits am 1. Juni 2016 gebeten, „Kriterien zur Unterstützung einer Einzelfallabwägung im Zusammenhang mit regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld von Landtagswahlen aufzustellen und Ende 2017 im Hauptausschuss darüber zu berichten“. Das war schon ein milde formulierter Auftrag, der CDU und Grünen nicht weit genug ging. Die Opposition hatte vergeblich darauf gedrungen, Wahlwerbung von Regierungsmitgliedern generell für unzulässig zu erklären.

Man hat sich seitdem in Woidkes Regierungszentrale Zeit gelassen, viel Zeit, sodass Brandenburg inzwischen bereits vor dem nächsten Wahlmarathon 2018/2019 steht, der mit der Brandenburg–Wahl im Herbst kommenden Jahres endet. Einer Wahl, bei der die Brandenburger SPD erstmals um ihre Vorherrschaft seit 1990 fürchten muss und bei der es auf einen der härtesten Wahlkämpfe in der jüngeren Geschichte des Landes hinausläuft.

Eine Provokation für die Opposition

Und plötzlich will die Woidke-Regierung von eigenen Kriterien, was Minister im Wahlkampf zu unterlassen haben, überhaupt nichts mehr wissen. In dem Schreiben verweist Kralinski stattdessen auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977, das Staatsorganen untersagt, politische Parteien in Wahlkämpfen zu unterstützen. Karlsruhe habe „hinreichend klar“ die unterschiedlichen Formen der Teilnahme an Veranstaltungen verfassungsrechtlich eingeordnet, heißt es im Schreiben.

Und als Anlage schickte Kralinski das Karlsruher Urteil gleich an den Landtag mit, als ob das Parlament Nachhilfe bräuchte – insbesondere für die Opposition von CDU und Grüne eine Provokation. „Die Ressorts sind sich der Grenzen regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit sehr bewusst“, versichert Kralinski. „Die Kriterien der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind den Verantwortlichen selbstverständlich bekannt und werden beachtet.“

Die "Sommertour" verstieß gegen die Kriterien

Genau gegen die Kriterien hatte Görke – worauf Kralinski mit keinem Wort eingeht – 2014 bei seiner „Sommertour“ in seiner Eigenschaft als Finanzminister verstoßen. Und zwar nach einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 19. Februar 2015, das zu folgendem Ergebnis kam: „Die ‚Sommertour‘ des Finanzministers befindet sich nicht im Grenzbereich verfassungsrechtlich zweifelhaften Handelns, sondern widerspricht in zentralen Punkten den vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten Maßstäben in der Vorwahlzeit zulässiger regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit.“ Dass das Bewusstsein für das Neutralitätsgebot nicht immer ausgeprägt ist, hatte auch Bildungsstaatssekretär Thomas Drescher demonstriert, der in dieser Funktion SPD-Bürgermeisterkandidaten unterstützte.

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