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Für den ab 25. November geplanten Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg fehlt noch die Genehmigung.
© Britta Pedersen / dpa

Streit um Sicherheitskosten eskaliert: Richter sollen Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg retten

Ob das beliebte Fest vor dem Berliner Wahrzeichen wieder stattfinden kann, entscheidet sich an diesem Wochenende. Wer muss für den Schutz vor Terror zahlen?

Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg gilt seit 13 Jahren als einer der schönsten in Berlin – doch diesmal ist er akut bedroht, weil das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wegen des Streits um die Sicherheitskosten noch keine Genehmigung erteilt hat. Diese will der Veranstalter Tommy Erbe mit einem Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht erzwingen. Bis Montag brauche er einen positiven Gerichtsentscheid, sagt Erbe, sonst müsse er den Markt absagen. Schon jetzt gebe es „massive Probleme“ bei der Vorbereitung der Aufbauarbeiten. Man müsse Handwerker aus „zwei Dutzend Gewerken“ beauftragen. Außerdem bräuchten die Mieter der Gastronomie- und Verkaufspavillons (zu denen traditionell auch der Tagesspiegel-Shop gehört) endlich Planungssicherheit.

Für Terrorabwehr sei der Staat zuständig, heißt es in einem Urteil

Immerhin deutet manches darauf hin, dass die Justiz den Weihnachtsmarkt in letzter Minute retten könnte. Die Entscheidung sei für diesen Freitag angesetzt, sagte Gerichtssprecher Dominic Hörauf. Und erst am vorigen Dienstag wurde Tommy Erbe ein Urteil zugestellt, in dem das Verwaltungsgericht bestätigte, die Terrorabwehr sei „Aufgabe des Staates“. Das Urteil bezieht sich auf den Markt im vorigen Jahr. Damals sah sich Tommy Erbe dazu gezwungen, 15.000 Euro in 75 Poller zu investieren, um die Genehmigung zu erhalten.

Die Entscheidung kann bundesweit wegweisend werden

Im vorigen Prozess hatte der Rechtsamtsleiter des Bezirks vorgetragen, es gebe „kein überwiegendes öffentliches Interesse“ am Markt und deshalb keinen Anspruch auf die Nutzung der Grünfläche. Diese harte Haltung basiert wohl auch auf der Sorge vor einem Präzedenzfall. Gewinnt Erbe, könnten sich Veranstalter weiterer Märkte und Feste deutschlandweit weigern, Schutzmaßnahmen zu finanzieren. Das Land Berlin zahlt bisher nur für die Absperrungen auf dem Breitscheidplatz, dem nach dem dortigen Anschlag im Dezember 2016 eine Ausnahmerolle zuerkannt wird.

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