zum Hauptinhalt
Helmuth Frauendorfer beim Arbeitsgericht Berlin.
© Alexander Fröhlich

Frauendorfer-Prozess: Richter pocht auf Einigung nach Vorbild Knabes

Helmuth Frauendorfer soll Frauen an der Stasiopfer-Gedenkstätte belästigt haben und wurde gekündigt. Richter Boyer möchte im Gericht nicht "sehr intim" werden.

Sein Ex-Chef hat sich zumindest einen Vergleich, eine höhere Abfindung erstritten: Der frühere Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, ging am Ende freiwillig, zog seine Klage zurück. Sein früherer Stellvertreter Helmuth Frauendorfer dagegen geht gegen seine Entlassung infolge von Sexismusvorwürfen vor. Am Montag verhandelte das Arbeitsgericht Berlin seine Kündigungsschutzklage.

Nach nicht einmal zwei Stunden vor der 60. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin wurde der Vorsitzende Richter Arne Boyer deutlich: In diesem Verfahren hat keine Seite etwas zu gewinnen. Er empfahl eine Einigung nach dem Vorbild Knabes. Sollten betroffene Frauen als Zeugen geladen werden, würde Intimes zur Sprache kommen. Er habe aber nicht vor, im Gericht „sehr intim“ zu werden.

Frauendorfer war vor mehr als einem Jahr wegen Vorwürfen entlassen worden, er habe deutlich jüngere Mitarbeiterinnen sexuell belästigt. Frauendorfer selbst hatte im vergangenen Sommer über seinen Anwalt Fehlverhalten und Mangel an Sensibilität eingeräumt. Er hatte aber betont, sein Verhalten abgestellt zu haben, nachdem er im März 2016 von Knabe darauf angesprochen worden sei. Er sei missverstanden worden in seinem Bemühen, auf Augenhöhe mit den jungen Mitarbeiterinnen zu kommunizieren, hatte Frauendorfer, der seit 2010 an der Gedenkstätte war, seinem Chef 2016 erklärt. Auch nach der Verhandlung sagte Frauendorfer, er sei nie übergriffig geworden: „Das hat nie stattgefunden.“

Insgesamt waren dem ehemaligen Vizedirektor sexuelle Übergriffe und Belästigungen im Zeitraum von 2011 bis zu seiner Kündigung 2018 vorgeworfen worden, betroffen sein sollen Volontärinnen, Praktikantinnen und Frauen, die ihr freiwilliges soziales Jahr in der Gedenkstätte absolvierten. In einem Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) schilderten sechs Frauen im Juni 2018 eine von Frauendorfer ausgehende „enge, fast intime körperliche Nähe“, „Berührung wie Streichen über die Arme, enge Umarmungen bei Mitarbeiterinnen, unsachliches Lob, das Äußerlichkeiten (Figur, Schönheit) betont“. Und er soll ihnen von seinen Besuchen im Bordell oder im Swingerclub berichtet haben.

Richter spricht von einer Figur zwischen Brüderle, Juhnke und Trump

Für den Vorsitzenden Richter wird in den vom Stiftungsrat der Gedenkstätte zusammengetragenen Vorwürfen ein unangemessenes Bild von Frauendorfer mit einer „gewissenen Öligkeit“ gezeichnet, einer Figur zwischen „Rainer Brüderle, Harald Juhnke und Donald Trump“. Zu dem 60-Jährigen sagte Boyer: „Es handelt sich um Frauen, deren Großvater Sie sein könnten.“ Nebenbei erwähnte der Richter eine Alkoholfahrt, wegen der Frauendorfer zeitweise seinen Führerschein abgegeben musste. Mit im Auto hätte Mitarbeiterinnen gesessen.

Der Stiftungsrat unter Vorsitz von Lederer hatte im September 2018 entschieden, Frauendorfer und Knabe zu kündigen. Knabe sei nicht entschlossen genug gegen seinen Vize vorgegangen und habe strukturellen Sexismus zugelassen, Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung toleriert. Inzwischen gibt es mit Helge Heidemeyer einen neuen Direktor, der an der Gedenkstätte einen Kulturwandel herbei führen soll.

Alle Vorwürfe sind "höchst umstritten"

Für das Arbeitsgericht spielen nur einige Belästigungsvorwürfe eine Rolle – jene, die sich ereignet haben sollen, nachdem Knabe im Februar 2016 seinen Untergebenen damit konfrontiert – und Frauendorfer Besserung gelobt hatte. Der Richter Boyer erklärte, alle Vorwürfe seien „höchst umstritten“, es gehe „um Behauptungen“. Ein Grundproblem sei, dass die Beschwerden teils anonym und nach Aktenlage stets deutlich später erhoben worden seien.

Ein „strukturelles Abhängigkeitsverhältnis“ könnte aber dazu führen, dass Frauen beim Nein-Sagen eingeschränkt seien. Das arbeitsrechtliche Verfahren diene nicht der Wahrheits-, sondern der Urteilsfindung, ob die Kündigung zulässig sei – oder ob das Gericht Zweifel an Frauendorfers Fehlverhalten habe. Den von Frauendorfer gewünschten indirekten Freispruch von allen Vorwürfen wird es – so deutete es Boyer an – vermutlich nicht geben.

Entscheidend sind für die Kammer daher drei Fälle. In zwei Fällen geht es um zahlreiche SMS, die Frauendorfer unbestritten Mitarbeiterinnen geschrieben hat. Zudem hat Frauendorfer im Juni 2016 eine damals 20-jährige Praktikantin, die sich ihm anvertraut und Redebedarf über das schwierige Verhältnis zu ihrem Vater hatte, in einer Nacht nach einem Mitarbeitertreffen und mehreren Kneipenbesuchen zu sich nach Hause mitgenommen. Die Frau erklärte später, Frauendorfer habe sie nonverbal zum Sex aufgefordert, sie am Bein gestreichelt. Das bestreitet er. „Ich habe meine Rolle als Beichtvater empfunden. Es gab keinerlei Annäherung.“

Hauseinladungen und Übernachtungsangebote

Für das Gericht könnte relevant sein, dass Frauendorfer die junge Frau überhaupt in seine Wohnung geholt hat. Frauendorfers Anwalt erklärte, die Einladung sei vielleicht nicht glücklich gewesen, aber kein arbeitsrechtlicher Verstoß. Aus Sicht der Gedenkstättenstiftung hatte das aber Methode: dass Frauendorfer generell Mitarbeiterinnen zu sich nach Hause eingeladen und angeboten hat, bei ihm übernachten zu können. Er habe Frauen nicht nur nachgestellt, sondern mit Demütigungen im Arbeitsalltag verbunden.

Beide Seiten haben jetzt wenige Wochen Zeit, um sich zu einigen. Ohne Einigung ist für den 6. November ein Verkündungstermin angesetzt: Dann könnte das Gericht eine Entscheidung treffen oder weitere Beweisbeschlüsse fassen, etwa ob Zeuginnen geladen werden. Bei der Güteverhandlung im Februar hatte Frauendorfers Anwalt noch eine Einigung abgelehnt, weil sein Mandat zurück in die Gedenkstätte und keine Abfindung wolle.

Im Abgeordnetenhaus erhofft sich die Opposition neue Erkenntnisse vom Verfahren und hält ihre Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zum Fall Knabe aufrecht. CDU-Landeschef Kai Wegner sagte dem Tagesspiegel: „Da sind weiterhin viele Fragen offen, gerade was die Rolle von Klaus Lederer angeht. Und diese sollten auch bald beantwortet werden.“(mit rori)

Zur Startseite