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Hubertus Knabe, Ex-Direktor der Gedenkstätte, durfte kurzzeitig wieder arbeiten gehen. Dann einigte er sich mit seinem Arbeitgeber.
© dpa

Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen: Ex-Vize geht gegen Belästigungsvorwürfe vor

Hubertus Knabe und Helmuth Frauendorfer mussten wegen der Zustände im Stasi-Knast gehen. Nun taucht ein Gerichtsbeschluss auf, der an Aussagen Zweifel weckt.

Der frühere Vize-Direktor der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen Helmuth Frauendorfer ist parallel zu seinem arbeitsgerichtlichen Verfahren zunächst erfolgreich gegen eine der Zeuginnen vorgegangen, die ihm sexuelle Belästigungen vorwerfen. Frauendorfer war wegen solcher Beschuldigungen mehrerer Frauen im vergangenen Herbst gekündigt worden.

Wie ein Justizsprecher auf Anfrage mitteilte, hat das Berliner Landgericht bereits Ende Februar eine Einstweilige Verfügung auf Antrag Frauendorfers gegen seine frühere Mitarbeiterin erlassen (Az.: 27 O 19/19). Demnach darf sie nicht mehr behaupten oder verbreiten, dieser habe ein „sexistisches und übergriffiges Verhalten gezeigt“ oder unangebrachte Komplimente gemacht. Ebenso verboten wurden Aussagen, wonach die Frau ähnliches erlebt habe wie „enge Umarmungen“, Einladungen zu Wein und Bier bei Frauendorfer zu Hause oder SMS zu später Stunde.

Der Gerichtsbeschluss wirft Fragen zur Glaubhaftigkeit der Vorwürfe gegen den Stellvertreter von Ex-Gedenkstättenleiter Hubertus Knabe auf. Auch von Knabe hatte sich die Gedenkstätte getrennt, unter anderem deshalb, weil er das angebliche Fehlverhalten Frauendorfers nicht in den Griff bekommen habe. In der Opposition im Abgeordnetenhaus wird ein Untersuchungsausschuss zu dem Vorgang erwogen. Manche Abgeordnete halten Kultursenator Klaus Lederer (Linke) vor, er habe mit dem Linkspartei-Kritiker Knabe einen politisch Missliebigen loswerden wollen. Die Berliner Kulturverwaltung ist gemeinsam mit der Bundeskulturbeauftragten Monika Grütters (CDU) für die Gedenkstätte verantwortlich.

Der Beschluss ist rechtlich wirkungslos geworden  

Rechtlich gesehen ist die Justizentscheidung allerdings mittlerweile wirkungslos geworden. Frauendorfer und sein Anwalt Michael Steiner hätten den Beschluss umgehend dem Anwalt der Zeugin zustellen müssen, er wurde jedoch nur an diese persönlich adressiert. Ein neuer Anlauf wäre zwecklos, da die Gerichte dann keinen Eilbedarf mehr anerkennen. Möglich wäre noch ein Hauptsacheverfahren, doch davon ist bisher nichts bekannt geworden. Frauendorfer und sein Anwalt lehnen zu dem Vorgang jede Stellungnahme ab.

Die Zeugin hatte ihre Vorwürfe vergangenen Dezember in einem bei „Zeit online“ sowie im Tagesspiegel veröffentlichten Interview erhoben. Ihre und die Schilderungen anderer Betroffener nahmen Grütters und Lederer zum Anlass, die langjährige Leitung der Gedenkstätte abzulösen. Die Zeugin hält an ihren Beschuldigungen weiter fest; sie und ihr Hamburger Anwalt Jörg Nabert erklärten, sie hätten Widerspruch eingelegt, wenn die Verfügung ordnungsgemäß zugestellt worden wäre. Dies habe sich aber erledigt.

Zwar enthält der Gerichtsbeschluss, wie üblich in solchen Verfahren, keine Begründung. Allerdings haben sich die Richter auffällig viel Zeit genommen. Zwischen Antrag und Beschluss verging mehr als ein Monat. Auch die Darstellung der Zeugin wurde zur Kenntnis genommen, im Ergebnis jedoch nicht für überzeugend gehalten.

Senatsverwaltung verweigert Transparenz

Die Diskussion um die Glaubhaftigkeit der Vorwürfe berührt auch den Kündigungsrechtsstreit Frauendorfers vor dem Berliner Arbeitsgericht. Anders als Knabe, der mit seinem Ex-Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen hat, besteht Frauendorfer darauf, in seinen alten Job zurückzukehren. Bei einem Gütetermin im Februar bestritt sein Anwalt Steiner, dass es Übergriffe gegeben habe. Eine Abfindung, wie es sie für Knabe gegeben haben soll, schlug er aus. Eine Verhandlung ist jetzt für den 18. September angesetzt.

Auch ein weiteres Gerichtsverfahren zu den Vorgängen um die Gedenkstätte läuft noch: Nach einer Tagesspiegel-Klage wurde die Senatskulturverwaltung verpflichtet, bisher verweigerte Einzelheiten zum Vergleich mit Knabe sowie zu den Vorwürfen gegen ihn offen zu legen. Gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts (Az.: VG 27 L 6.19) hat Lederer Beschwerde erhoben. Nun muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.           

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