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Der Sitznachbar eines Infizierten muss nicht automatisch ein Fall für die Quarantäne sein, ist inzwischen bekannt.
© mauritius images / Wavebreakmedia

Bildungsverwaltung schickt Fallbeispiele: Quarantäne-Vorschriften an Berlins Schulen gelockert

Neuerdings müssen sich nur Personen aus dem unmittelbaren Umfeld eines Covid-Betroffenen in Isolation begeben – wenn überhaupt. Scheeres schickt eine Erklärung.

Angesichts leicht sinkender Infektionszahlen an Berlins Schulen und der ausgeweiteten Maskenpflicht lockert die Senatsverwaltung für Bildung die Quarantäne-Regelungen. Dies teilten die Abteilungsleiter der Schulaufsicht, Christian Blume und Mirko Salchow, den öffentlichen Berliner Schulen am Freitag mit, wie am Montag bekannt wurde.

Demnach haben die bezirklichen Gesundheitsämter ihre Empfehlungen hinsichtlich der Quarantäneregelungen angepasst: Beim Auftreten eines Covid- positiv getesteten Falls seien demnach "nicht alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe bzw. Klasse als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen und damit in Quarantäne zu setzen", heißt es in dem Brief, der auf der Website der Verwaltung zu finden ist. Vielmehr gelte das "nur für Personen im unmittelbaren Umfeld des/der Erkrankten".

Das ist aber noch nicht alles. Offenbar machen sich die Amtsärzte für noch weitergehende Lockerungen stark. Darauf deutet zumindest eine Information, die von Robert Fuß, Schulleiter des Paul-Natorp-Gymnasiums in Berlin-Friedenau, am Donnerstag verbreitet wurde.

Er schreibt auf der Homepage der Schule: "Weiter ist neu, dass unser Gesundheitsamt das Infektionsrisiko im Unterricht jetzt nach Auskunft der Amtsärztin Frau Dr. Bärwolf anders einschätzt als noch von wenigen Wochen: Man geht jetzt davon aus, dass, wenn alle immer Maske tragen und gemäß unserem Lüftungskonzept regelmäßig gelüftet wird, das Infektionsrisiko im Unterricht so gering ist, dass es keine Kontaktpersonen der Kategorie 1 mehr gibt."

Dies sei in der Telefonkonferenz der Schulleitungen mit Schulaufsicht und Stadtrat Oliver Schworck (SPD) noch einmal "ausdrücklich bestätigt und als Entscheidung aller Amtsärzte Berlin bezeichnet worden". Im Übrigen decke sich dies, so schreibt Fuß weiter, "mit unseren Beobachtungen in Klassen und Lerngruppen, die wir digital beschult haben: Zusätzlich zu der positiv getesteten Person kam es zu keiner weiteren Infektion, die uns gemeldet wurde. Das war sogar schon der Fall, bevor alle Masken getragen haben".

Quarantäne als "Eingriff in die Freiheitsrechte"

Angesichts der verbreiteten Skepsis vieler Eltern und Lehrer fügt Schulleiter Fuß hinzu: "Wir können gut verstehen, dass diese Entscheidung des Gesundheitsamtes für viele nur schwer nachzuvollziehen ist. Wir als Schule haben hierbei aber kein Ermessen, da es nicht unsere Entscheidung ist".

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Allerdings wirbt Fuß gleichzeitig für Verständnis für die Weichenstellung: Man sollte, schreibt Fuß, "bei aller nachvollziehbaren Kritik an dieser Regelung immer bedenken, dass das Gesundheitsamt solche Entscheidungen sicherlich nicht leichtfertig trifft und dass eine angeordnete Quarantäne einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Freiheitsrecht nach Artikel 2 des Grundgesetzes darstellt. Quarantäne bedeutet ja weit mehr, als dass die Betroffenen lediglich nicht in die Schule kommen".

Wie berichtet, ringen Schulen zunehmend erfolgreich darum, Unterricht in geteilten Klassen anzubieten. In wieweit dadurch die Infektionsraten gesenkt werden können, ist strittig.

In einigen Kommunen im Bundesgebiet war schon Mitte November dazu übergegangen worden, nur noch die Infizierten und nicht mehr die umsitzenden Klassenkameraden in Quarantäne zu schicken.

Da es für die Schulen unter Umständen schwierig ist, die Gefahren- bzw. Infektionslage richtig einzuschätzen, gibt die Bildungsverwaltung auch noch Fallbeispiele an die Schulleiter weiter:

Variante 1: Positiv auf SARS-CoV-2 getestetes Kind mit korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung, andere Kinder und Personen im nahen Umfeld (<1,5 m) auch mit korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung und bei regelmäßiger Stoßlüftung: Keine Kontaktperson 1 (K1)

Variante 2: Positiv auf SARS-CoV-2 getestetes Kind, mit nicht korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung, andere Kinder und Personen im nahen Umfeld (<1,5 m) mit korrekt Mund-Nasen-Bedeckung und bei regelmäßiger Stoßlüftung: Enge Kontakte (<1,5 m) wie z.B. Banknachbarn oder Pausenkontakt mit mehr als 15 Min. sind K1.

Variante 3: Positiv auf SARS-CoV-2 getestetes Kind, mit korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung, andere Kinder und Personen im nahen Umfeld (<1,5 m) mit nicht korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung und bei regelmäßiger Stoßlüftung: Alle Kinder ohne korrekt getragene Mund-Nasen-Bedeckung, die im engem Kontakt (<1,5 m) waren, sind K1.

Variante 4: Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Lehrkraft mit korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung, andere Kinder und Personen im nahen Umfeld (<1,5 m) auch mit korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung und bei regelmäßiger Stoßlüftung: Keine K1.

Variante 5: Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Lehrkraft mit nicht korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung, andere Kinder und Personen im nahen Umfeld (<1,5 m) mit korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckung und bei regelmäßiger Stoßlüftung. Frontalunterricht: Erste Sitzreihe ist K1, Gruppenunterricht: enge Kontakte (<1,5 m) mit mehr als 15 Min. sind K1, Kontakt zu anderen Personen: enge Kontakte (<1,5 m) mit mehr als 15 Min sind K1.

Für alle Varianten gelte, so heißt es in dem Schreiben, dass die Situation "bei ungünstigen Lüftungsverhältnissen" gegebenenfalls anders bewertet werden müsse.

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