Sitznachbarn müssen nicht mehr in Quarantäne: Erste Bundesländer weichen Schutzregeln an Schulen auf
Kontaktpersonen 1. Grades eines Infizierten müssen eigentlich in Quarantäne. Doch manche Bundesländer lockern diese Regel – wegen Überlastung.
Das Pandemiegeschehen ist in Deutschland unvermindert hoch – aber ausgerechnet jetzt scheinen einige Bundesländer damit zu beginnen, die Infektionsschutzregeln an den Schulen an einer entscheidenden Stelle zu lockern. Hintergrund ist eine Überlastung der Gesundheitsämter.
So ordnen in Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz Gesundheitsämter jetzt offenbar zumindest in einigen Fällen an, dass nur noch die Schülerinnen und Schüler in Quarantäne gehen sollen, die tatsächlich infiziert sind. Alle anderen, selbst Sitznachbarn, sollen weiter zur Schule gehen, sofern im Unterricht immer Maske getragen wurde.
Zuerst hatte der Hessische Rundfunk berichtet, dass man im Landkreis Offenbach sowie in der Stadt Frankfurt nur noch in Ausnahmefällen ganze Klassen in Quarantäne schicke, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler am Coronavirus infiziert hat.
Alle anderen sollten weiterhin zum Unterricht kommen. Das Frankfurter Gesundheitsamt hatte dem Hessischen Rundfunk bestätigt, dass es „nur in Ausnahmefällen notwendig“ sei, den Präsenzbetrieb einer ganzen Klasse auszusetzen.
Maske macht Mitschüler zu Kontaktpersonen 2. Grades
Auch in Hamburg wird es offenbar so gehandhabt. Dies geht aus neuen Regeln aus einer Dienstanweisung an einer Schule der Hansestadt hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Um „einer drohenden Überlastung zuvor zu kommen“, stufe das Gesundheitsamt seit Beginn dieser Woche nur noch die Personen als Kontaktpersonen 1 in einer Klasse mit einem positiven Fall ein, „die im Unterricht die Maske nicht richtig getragen haben oder der Raum nicht vorschriftsmäßig gelüftet worden ist“, heißt es dort.
Habe man sich an diese Regeln gehalten, „werden alle Betroffenen zu Kontaktpersonen 2 und gehen somit auch nicht in Quarantäne“. In Hamburg gilt wie in allen Bundesländern weiterhin der Regelbetrieb in den Schulen, wobei auf Mindestabstand verzichtet wird.
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Mit dem Beginn des Monats hatte Hamburg zwar an allen weiterführenden Schulen ab Klasse 5 Maskenpflicht im Unterricht eingeführt. Dennoch widerspricht das neue Vorgehen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das bezeichnet als Kontaktpersonen 1. Grades ausdrücklich Personen aus dem „Nahfeld“, die 1,5 Meter oder weniger Abstand zum Infizierten hatten.
Diese Exposition könne durch das Tragen einer Maske allenfalls „gemindert“ werden. Für Schulklassen empfiehlt das RKI sogar „eine Quarantäneanordnung für alle Personen unabhängig von der individuellen Risikoermittlung“, weil die Kontaktsituationen dort unübersichtlich seien.
Die Hamburger Gesundheitsbehörde bestreitet indes, dass diese Vorgaben ignoriert würden. Diese teilt vielmehr auf Anfrage mit: „Die Gesundheitsämter überprüfen nach wie vor jeden Einzelfall in Schulen genau bzgl. des Infektionsrisikos und ordnen, wenn erforderlich (beengte Raumsituation, schwer überblickbare Kontaktsituation), eine Quarantäne an.“
Auf dem Pausenhof und in der Kantine ohne Mund-Nasen-Schutz
„Die Maskenpflicht wird an Hamburger Schulen ohnehin nicht durchgängig durchgehalten. Auf dem Pausenhof dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasebedeckung jetzt anders als zuvor wieder ablegen – „um die Belastung aller Beteiligten zu verringern“, wie es in einem Brief von Schulsenator Ties Rabe (SPD) an die Schulen heißt.
Auch während des Essens in der Kantine können die Schülerinnen und Schüler die Maske abnehmen – anders ginge es ja auch nicht. Allerdings mischen sich hier wieder die Jugendlichen. Wie damit umgegangen werden soll, geht aus der Dienstanweisung nicht hervor.
Aus den Schulen ist aber zu hören, dieser Punkt werde „übersehen“. Die neuen Regeln dürften umso mehr Diskussionen auslösen, als in Hamburg gerade eine Stadtteilschule wegen einer Vielzahl von Coronainfektionen geschlossen werden musste. Ein Massentest an besagter Ida-Ehre-Schule ergab 55 Infizierte aus 25 Schulklassen, wobei laut der Schulbehörde von Infektionsquellen innerhalb und außerhalb der Schule ausgegangen wird.
Ärger über ähnliches Vorgehen in Rheinland-Pfalz
Für Diskussionen sorgt ein ähnliches Vorgehen auch in Rheinland-Pfalz. Eltern dort zeigten sich verärgert über die Corona-Regeln an Schulen, wie die „Allgemeine Zeitung“ aus Mainz berichtet. Auch im Landkreis Mainz-Bingen wurden offenbar Mitschülerinnen und – schüler von Infizierten nicht als Kontaktpersonen 1. Grades eingestuft.
Das Tragen der Masken und regelmäßiges Lüften soll auch hier in einigen Fällen zu der Einschätzung geführt haben, dass Klassenkameraden nur noch Kontaktpersonen 2. Grades sind, demnach also nicht in Quarantäne müssen. Auf Anfrage des Tagesspiegels bestätigte das Gesundheitsamt Mainz-Bingen: „Das Tragen einer Maske während des Unterrichts führt dazu, dass die Schulklasse nicht komplett in die Kategorie ‚Kontaktperson 1‘ eingeordnet wird.“
Nur einzelne Personen aus der unmittelbaren Umgebung „zum Beispiel der Sitznachbar“ müssten demnach in Quarantäne. Weiter heißt es allerdings: „Das Tragen einer Maske erleichtert damit grundsätzlich die Einschätzung des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen – je nach Situation und Begebenheit vor Ort kann die Einschätzung aber durchaus vom Einzelfall abhängig sein.“
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums Rheinland-Pfalz sagte dem Tagesspiegel, dass das permanente Tragen von Masken im Unterricht für das Gesundheitsamt ein Argument sein könne, „die Kontakte im nahen und im weiteren Umfeld so einzuschätzen, dass keine Quarantäne notwendig ist.“
Ob es solche Fälle bereits gegeben hätte, sei dem Gesundheitsministerium allerdings nicht bekannt. Für jeden Fall werde eine „individuelle Risikobewertung“ vorgenommen. Der Sprecher sagte aber auch, dass die Gesundheitsämter derzeit stark belastet seien: Die Situation sei „aktuell absolut am Limit“.