„Ich beschloss, bei der Rallye mitzumachen“: Prozess gegen Berliner Betrüger bei Corona-Soforthilfen startet
Die Finanzspritze für Kleinunternehmen sollte schnell wirken, die Anträge wurden nicht weiter geprüft. So erschlich sich ein 31-Jähriger 35.000 Euro.
Die Freude über 35.010 Euro, die Bobby K. für sechs angeblich wegen der Coronakrise ins Straucheln gerate Kleinunternehmen kassiert hatte, war kurz: Mit dem 31-Jährigen wird erstmals in Berlin einem mutmaßlichen Betrüger bei Corona-Soforthilfen der Prozess gemacht.
Nach rund zwei Monaten in der U-Haft gestand der Mann, der in der Gebäudereinigung tätig ist: Er habe es vielen seiner Bekannten nachgemacht, die ebenfalls Anträge mit falschen Angaben abgegeben und Geld ausgezahlt bekommen hatten. „Ich beschloss, bei der Rallye mitzumachen“, gab Bobby K. zu.
Bei der Vergabe von Corona-Soforthilfen hat die Investitionsbank Berlin (IBB) die Anträge am Anfang nicht weiter unter die Lupe genommen. Schnelle Auszahlungen waren so zwar möglich, doch Betrügern wurde es leicht gemacht.
Die Gelegenheit nutzte auch der Angeklagte. Zwischen dem 31. März und dem 8. April beantragte er für sechs Firmen bei der IBB Zuschüsse in Höhe von insgesamt 82.510 Euro aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Berliner Senats und des Bundes.
Mit zwei gesondert verfolgten Mittätern habe er dabei agiert. Fünf Firmen erfand er einfach. Er kreuzte an, dass er wegen der Krise Zuschüsse für die Sicherung der betrieblichen Existenz benötige. Für sein eigenes Einzelunternehmen, für das er auch kassierte, bestand in Wirklichkeit kein Bedarf.
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Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) warnte bereits kurz nach Beginn des Förderprogramms, über das wegen der Corona-Krise strauchelnde Selbstständige und Kleinunternehmer unbürokratisch Hilfen beantragen konnten. Hunderte Verfahren wegen Verdachts auf Betrug sind inzwischen bei den Ermittlern anhängig.
Der Verteidiger von K. sagte nun am Rande, es sei für Betrüger kinderleicht gewesen: „Nur ein paar Daten eintippen, schon flossen bis zu 15.000 Euro auf einen Schlag ohne eine weitere Prüfung“. Im Verfahren wird es auch um die rechtliche Einordnung des Falles gehen: War es Subventions- oder Computerbetrug? Am 17. Juli will das Amtsgericht einen Zeugen von der Investitionsbank Berlin befragen.
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