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Das Logo der Investitionsbank Berlin (IBB).
© Britta Pedersen/dpa
Update

880 Ermittlungsfälle und 40 neue Verfahren pro Tag: Massiver Betrug bei Coronahilfen in Berlin

Die Staatsanwaltschaft geht von einer großen Betrugswelle in Berlin aus, täglich gibt es etliche neue Verfahren. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Die Staatsanwaltschaft Berlin geht von einer massiven Betrugswelle bei den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Selbstständige aus. Anfang Mai waren es 125 Fälle, bis Ende Mai stieg die Zahl der Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft wegen Subventionsbetrugs ermittelt, schon auf 500 Fälle. 

„Wir haben eine sehr dynamische Lage“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel am Dienstag. „Täglich werden inzwischen 40 neue Verfahren eröffnet.“ Ein Sprecher der landeseigenen Förderbank IBB sprach auf Anfrage sogar von aktuell 880 Ermittlungsfällen, in denen einem Betrugsverdacht nachgegangen wird.

Auch die Summe des mutmaßlich entstandenen Schadens bei den Soforthilfen aus öffentlicher Hand ist rasant gestiegen. Anfang April waren es noch 200.000 Euro. Bis Ende Mai stieg die Zahl laut Staatsanwaltschaft auf bis zu vier Millionen Euro. Die Dunkelziffer für den entstandenen Schaden dürfte weitaus höher sein, erklärt der Sprecher.

Vor allem das Berliner Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer gilt als anfällig für Betrug. Durchschnittlich lag der Zuschuss bei 8500 Euro. Die Gesamtsumme der in diesem Bereich an 210.219 Empfänger ausgezahlten Hilfsgelder beläuft sich auf 1,8 Milliarden Euro. Ein IBB-Sprecher betonte, die Zahl der Betrugsfälle bewege sich angesichts der Zahlen in einem marginalen Bereich. 12.494 Empfänger hätten auch freiwillig 83,2 Millionen Euro zurückgezahlt.

Ulrich Nußbaum, einst Berliner Finanzsenator, heute Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hatte vom Senat Auskunft über die Verwendung von Bundesgeldern verlangt. Weil Berlin bei den Selbstständigen und kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern auch Personalkosten berücksichtigt hat, droht Nußbaum mit „signifikanten Rückforderungsansprüchen des Bundes“. Die IBB widersprach nun: Bei Bundesmitteln sei immer darauf hingewiesen worden, dass Personalkosten nicht zulässig seien.

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In einem aktuellen Fall haben die Betrugsermittler des Landeskriminalamtes am Dienstag 15 Objekte durchsucht. Einen 30-jährigen Mann aus Neukölln ist am Mittwoch der Haftbefehl verkündigt worden, er sitzt in Untersuchungshaft.

Ihm wird vorgeworfen, von Ende März bis Ende April mit seinem Geschäftspartner Zuschüsse aus den Corona-Soforthilfeprogrammen beantragt und erhalten zu haben – einen Edelmetallhandel, den er gar nicht mehr betreibt. 

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft bei mehreren Gesellschaften des Tatverdächtigen und weiteren Personen Vermögen in Höhe von 200.000 Euro sichergestellt.

Daneben sollen die beiden Hauptverdächigten überwiegend mittellose Personen dazu bewegt haben, ebenfalls Anträge auf Soforthilfe zu stellen und eine unternehmerische Tätigkeit vorzutäuschen. Der bei diesen zehn Anträgen entstandene Schaden beläuft sich auf 145.000 Euro.

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