zum Hauptinhalt
Der Eingang zum U Kottbusser Tor in Berlin Kreuzberg.
© Doris Spiekermann-Klaas
Update

Mordvorwurf nicht bestätigt: Vier Jahre und drei Monate für U-Bahn-Schubser

Im Herbst stieß er einen Mann vor die einfahrende U-Bahn, dieser starb noch am Tatort: Nun ist ein 30-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Von hinten und mit Wucht attackierte Zakaria L. einen Mann auf dem U-Bahnhof Kottbusser Tor. Er stieß den 30-Jährigen vor einen einfahrenden Zug der U8. Rund sieben Monate nach dem Tod des Iraners entschied das Landgericht, dass sich der Vorwurf des Mordes nicht bestätigt habe.

Gegen den 27-jährigen L. ergingen am Freitag vier Jahre und drei Monate Haft wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge. Zudem ordneten die Richter die Unterbringung des Marokkaners in einer Entziehungsanstalt an – nach verbüßter Strafe.

Die Strafkammer sei nicht zu der Überzeugung gekommen, dass der damals stark alkoholisierte Z. mit Tötungsvorsatz gehandelt habe, hieß es im Urteil. „Wir sind sicher, dass er die einfahrende U-Bahn nicht gesehen hat.“

Der Angeklagte, der mit einem Landsmann unterwegs war, habe Rauschgift kaufen wollen und nicht auf Züge geachtet. „Der Bahnsteig ist für diese Leute ein Treffpunkt für Drogenhandel.“

L. wollte zunächst Drogen von einem Begleiter des Iraners kaufen. Als das nicht klappte, soll er wütend geworden sein. „Er wollte ihm irgendetwas antun“, so das Gericht. Spontan habe er Anlauf genommen und den Iraner attackiert. „Ein Stoß in ein Gleisbett ist gefährlich, aber allein deshalb kann man nicht auf einen Tötungsvorsatz schließen.“

[Aktuelle Polizeimeldungen aus Berlin finden Sie in unserem Blaulicht-Blog.]

Ein Zug erfasste den Mann tödlich

Der Gestoßene sei auf die Füße aufgekommen und hätte „wohl keine zehn Sekunden gebraucht, um auf den Bahnsteig zu klettern“. Doch ein Zug erfasste den Flüchtling tödlich.

Auf versuchte Körperverletzung mit Todesfolge sei entschieden worden, weil nicht festgestellt werden konnte, ob sich der 30-Jährige verletzte, als er auf das Gleisbett aufkam. Berücksichtigt wurde im Urteil auch, dass L. wegen seiner Alkoholisierung vermindert steuerungsfähig gewesen sei. Die Staatsanwältin, die auf lebenslange Haft wegen Mordes plädiert hatte, kündigte bereits Revision an.

Zur Startseite