Prozess gegen Hells-Angels-Rocker: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafen
Aus Rache sollen Rocker der Hells Angels 2014 einen Mann in einem Wettbüro ermordet haben. Der Prozess läuft bereits seit fünf Jahren.
Im Mordprozess gegen Rocker der Hells Angels hat die Staatsanwaltschaft für acht der zehn Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. Sieben der Männer hätten sich des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gemacht, ein achter Angeklagter habe als Chef der Rockergruppierung den Anschlag auf einen 26 Jahre alten Mann in Auftrag gegeben und sei wegen Anstiftung zum Mord zu verurteilen, hieß es am Dienstag im Plädoyer der Ankläger. Für einen neunten Angeklagten, der Aufklärungshilfe geleistet habe, wurden zehn Jahre Haft wegen Mordes beantragt.
Am 296. Verhandlungstag hatte das Landgericht der Hauptstadt zuvor überraschend die Beweisaufnahme geschlossen. Ihr rund vierstündiges Plädoyer begannen die Staatsanwälte mit der Erklärung, dass sich aus ihrer Sicht die Anklage im Wesentlichen bestätigt habe. „Das Opfer musste für einen Ehrenkodex und eine Rache sterben, die sich ein Rockerclub ausgedacht hatte“, hieß es weiter. Hintergrund des Anschlags sei eine Messerstecherei vor einer Diskothek im Oktober 2013 gewesen, bei der ein Hells-Angels-Rocker verletzt worden sei.
Zehn Männer sind angeklagt
Zehn Männer müssen sich seit November 2014 verantworten. Den Angeklagten wird ein Mord aus Rache in einem Wettbüro in Berlin-Reinickendorf zur Last gelegt. Ein 35-Jähriger gilt als damaliger Rocker-Boss. Er soll die Schüsse auf das 26-jährige Opfer in Auftrag gegeben haben. 13 teils vermummte Männer waren am 10. Januar 2014 hintereinander in das Wettspiel-Café marschiert. Der Mann an der Spitze hielt eine Pistole in der Hand. Im Hinterzimmer feuerte er auf den 26-jährigen Geschädigten und tötete ihm mit mehreren Kugeln. Der Anschlag vor laufenden Überwachungskameras dauerte nur 25 Sekunden.
Seit inzwischen fünf Jahren wird gegen die Männer prozessiert. In dem seit November 2014 unter massiven Sicherheitsvorkehrungen laufenden Prozess wurden 346 Zeugen befragt, manche von ihnen mehrfach. Zudem wurden 26 Sachverständige gehört. Die Videosequenzen zum Tatgeschehen seien „ein unersetzliches Beweismittel“ gewesen, so die Ankläger. Im Falle eines zehnten Angeklagten, bei dem es ebenfalls um mutmaßliche Anstiftung zum Mord geht, sahen die Staatsanwälte keinen Tatnachweis. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sei er allerdings zu zwei Jahren Haft zu verurteilen. Am 5. September sollen die Anwälte der Nebenklage plädieren. (dpa)