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Jahrelang wurden Kinder in den 70er Jahren zu pädophilen Pflegevätern in Obhut gegeben.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Staatliche Verantwortungslosigkeit: Berlin verweigert Pädophilie-Opfern Hilfe – obwohl die Stadt Mitschuld trägt

Weil sie als Kinder jahrelang von ihrem Pflegevater missbraucht wurden, wollen zwei Männer das Land Berlin verklagen. Das könnte am Geld scheitern.

Der Skandal um die langjährige amtlich verfügte Unterbringung von Pflegekindern bei Pädophilen hat eine neue Dimension gewonnen: Der besonders involvierte Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat zwei Opfern in ihrem Bemühen um Prozesskostenhilfe eine Abfuhr erteilt. Ob sich das Landgericht darüber hinwegsetzt und dennoch Prozesskostenhilfe bewilligt oder nicht, ist nicht bekannt.

Bei der beabsichtigten Klage geht es darum, dass die beiden Männer, die heute Mitte 30 sind, sich nicht mit Geldern aus einem Opferfonds abfinden lassen, sondern Schmerzensgeld erstreiten wollen, weil sie durch das zugefügte Leid erwerbsunfähig seien.

"Die Gewährung von Prozesskostenhilfe hängt von den Erfolgsaussichten des Verfahrens ab", erläuterte Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) den Vorgang gegenüber dem Tagesspiegel. Mit anderen Worten: Das Landgericht muss prüfen, ob es diese Erfolgsaussicht gibt. Zu diesem Zweck hatte es dem Rechtsamt Tempelhof-Schönebergs den Fall zur Stellungnahme gegeben. Das Rechtsamt habe daraufhin die noch existierenden Verwaltungsvorgänge sowie die Unterlagen der Staatsanwaltschaft ausgewertet und sei dabei zu der Entscheidung gekommen, dass ein Amtshaftungsanspruch nicht in Betracht komme, schildert Schöttler den Hergang.

Sieben Jahre lang missbraucht

Der Fall ist hoch brisant, denn die Opfer klagen, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes sie in die Obhut eines pädophilen Pflegevaters gegeben und dort bis zu 15 Jahre belassen hatte – und zwar "im Wissen oder zumindest im Wissenkönnen um den Missbrauch bzw. die Missbrauchsgefahr", wie Schöttler aus den Vorwürfen referiert. Der "Spiegel" hatte bereits Ende 2017 mit den Opfern gesprochen und rekonstruiert, dass es etliche Gelegenheiten gegeben habe, bei denen das Amt hätte Verdacht schöpfen können oder müssen. Eines der beiden Opfer wurde laut Deutschlandfunk von seinem sechsten Lebensjahr an sieben Jahre lang missbraucht. Das habe die Staatsanwaltschaft bestätigt.

Auch sonst ist das Leiden der beiden Opfer, die vor Gericht ziehen wollen, sehr gut belegt und bekannt: Beide hätten sowohl mit Jugendsenatorin Sandra Scheeres als auch mit Staatssekretärin Sigrid Klebba (beide SPD) und Mitarbeitern der Verwaltung Gespräche geführt, berichtete am Mittwoch deren Sprecher Thorsten Metter.

Der Ideengeber war Professor in Hannover

Metter verwies auch auf die Studien, die Scheeres 2016 und 2018 in Auftrag gegeben hatte, um den staatlich sanktionierten und unterstützen sexuellen Missbrauch von Pflegekindern aufzuklären: Wie mehrfach berichtet, hatte die Senatsverwaltung für Jugend seit den sechziger Jahren Straßenkinder zu pädosexuellen Männern in Pflege gegeben. Ideengeber und Berater dabei war der Sexualwissenschaftler Helmut Kentler, damals Abteilungsleiter im Pädagogischen Zentrum und später Professor in Hannover. Beim Schöneberger Jugendamt soll er sich für den – inzwischen verstorbenen – Fritz H. eingesetzt haben, den mutmaßlichen Missbrauchstäter und Pflegevater, berichtete der Deutschlandfunk, als er am Dienstag die Absage des Rechtsamts in Sachen "Prozesskostenhilfe" publik machte.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).
© Monika Skolimowska/dpa

Scheeres: "Verbrechen in staatlicher Verantwortung"

Das sogenannte Kentler-Experiment war erst 2015 bekannt geworden, woraufhin 2016 die erste Studie von Scheeres in Auftrag gegeben wurde. Allerdings waren die Ergebnisse der Studie spärlich, weil der damit beauftragten Wissenschaftlerin offenbar der Zugriff auf wichtige Akten verwehrt worden war. So kam es zur Nachfolgestudie „Aufarbeitung – Jugendhilfe – Kentler“, die im Institut für Allgemeine Erziehungswissenschaft an der Universität Hildesheim verortet ist. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2020 vorliegen.

Scheeres sprach anlässlich der Vorstellung der Pläne für die Nachfolgestudie von einem "Verbrechen in staatlicher Verantwortung", das es aufzuklären gelte. Noch sind viele Fragen offen. Die wichtigsten: Wie viele Täter gab es? Und wie viele Opfer? So zitiert der Deutschlandfunk die beiden Opfer, die die Klage anstreben, damit, dass zu den vielen Pflegekindern von Fritz H. auch ein schwerst mehrfach behinderter Junge gehört habe, der damals verstorben sei. Seinen Tod bringen die beiden Männer damit in Verbindung, dass der Pflegevater prinzipiell alle Ärzte abgelehnt habe, um den sexuellen Missbrauch zu vertuschen.

Die Argumentation des Bezirksamts

Nach Angaben des Deutschlandfunks lieferte das bezirkliche Rechtsamt noch eine weitere Begründung für seine ablehnende Haltung in Sachen "Prozesskostenihilfe": Ursache für die Erwerbsunfähigkeit könne auch die frühkindliche Misshandlung durch die leiblichen Eltern sein, berichtet der Deutschlandfunk mit Bezug auf eine Stellungnahme der Bezirksjuristen.

Dazu teilte Bezirksbürgermeisterin Schöttler dem Tagesspiegel mit, dass das Rechtsamt "nicht über die Ursache der Erwerbsunfähigkeit geurteilt, sondern zum Vortrag der Antragsteller Stellung genommen" habe. Im übrigen stehe der Datenschutz weiteren Angaben zur "Kausalität" im Wege.

Rechtliche Hürden bei der Entschädigung

Verwaltungssprecher Metter erinnerte am Mittwoch daran, dass im Zuge der Missbrauchsfälle in Kinderheimen bundesweit entschieden worden sei, Opfer aus Hilfefonds zu entschädigen, Schadensersatz von den Verantwortlichen könne nicht gefordert werden. Die Senatsverwaltung unterstütze die Betroffenen aber, "alles auszuschöpfen, was rechtlich möglich ist".

Metter berichtet zudem, dass Senatsverwaltung Ende 2017 Strafanzeige gegen den Pflegevater Fritz H. gestellt habe. Die sei allerdings nicht nur auf ihn beschränkt gewesen, "um eventuell weitere Verantwortliche belangen zu können". Das Verfahren sei von der Staatsanwaltschaft Ende Mai 2018 eingestellt worden. Um die Betroffenen im Kontakt mit Behörden und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, habe die Senatsverwaltung zusätzlich zu den Mitarbeitern im Haus noch einen externen Ansprechpartner engagiert: "Diese Unterstützung wurde zunächst angenommen, dann aber von den Betroffenen wieder beendet", lautet Metters Auskunft.

Bis zu 10.000 Euro aus einem Fonds

Er legt dar, dass beide Männer die Möglichkeit hätten, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erhalten. Einer von beiden haben diese beim zuständigen Landesamt beantragt, der andere "wollte ebenfalls OEG-Leistungen beantragen – hat aber auf das Angebot von unserer Mitarbeiterin, ihn zu unterstützen nicht reagiert", lautete Metters weitere Auskunft am Mittwoch.

Eine weitere Möglichkeit bietet der Fonds „Ergänzendes Hilfesystem“ (EHS) für ehemalige Heimkinder, über den Geschädigte bis zu 10.000 Euro erhalten könnten. Scheeres und Klebba hätten ermöglicht, dass diese Leistung auch für die Geschädigten in den Kentler-Pflegestellen gewährt werden könne, sagte Metter. Aber einer der beiden geschädigten Männer habe "bisher keine Leistungen aus dem Fonds beantragt und hat dies trotz mehrmaliger Telefonate, diese anzunehmen, stets strikt abgelehnt". Nach seiner Aussage habe sein Rechtsanwalt ihm geraten, sämtliche aus dem EHS angebotene Leistungen abzulehnen.

"Das ist kein Trost für die Opfer"

Auf die Frage des Tagesspiegels, ob es keine Vorschriften gibt, die sicherstellen, dass Menschen, denen Kinder anvertraut werden, in bestimmten Abständen zuverlässig kontrolliert werden müssen, antwortete Bürgermeisterin Schöttler, "natürlich" würden die Menschen, denen das Jugendamt Kinder anvertraut, überprüft. Leider gebe es aber Menschen, "die Ihre schlechten Seiten sehr lange vor der Gesellschaft verstecken können und zwar ohne, dass es Warnhinweise gibt". Das Jugendamt werde alles tun, um Risiken auszuschließen, aber eine vollständige Kontrolle gebe es nicht. Sie wisse, so Schöttler weiter, "dass dies kein Trost für die Opfer ist".

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