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Der Terrorverdächtige wohnte seit einem Jahr in einem Hinterhaus in der Kolonnenstraße in Berlin-Schöneberg.
© Michael Kappeler/dpa

Fall Ashraf al-T. aus Schöneberg: Anklage gegen Terrorverdächtigen - wegen Urkundenfälschung

Der zunächst wegen Terrorverdacht in Schöneberg festgenommene Ashraf al-T. muss sich demnächst wegen Urkundenfälschung verantworten.

Wie es bei der Justiz hieß, sei die Anklage gegen den 27-Jährigen fertig. Der angebliche Syrer war vor vier Wochen in einer Wohnung an der Schöneberger Kolonnenstraße nach Hinweisen des Verfassungsschutz festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den Mann einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beantragt. Doch nach Einschätzung der Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Ashraf al-T. nicht so gefährlich wie befürchtet, sie lehnten einen Haftbefehl ab. In Haft kam der Mann allerdings doch, weil die Berliner Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung durchsetzte. Seitdem sitzt der Mann unter Beobachtung in der JVA Moabit. Denn in einem anderen Fall war es Mitte Oktober dem Terrorverdächtige Jaber Albakr gelungen, sich im Gefängnis in Leipzig das Leben zu nehmen.Nach Justizangaben ist der Ashraf al-T. tatsächlich aus Tunesien und 2015 mit einem verfälschten syrischen Pass nach Deutschland eingereist. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

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