Geheime Vertragspartner, fehlende Belege: 60 Notare von Geldwäsche-Task-Force in Berlin überprüft
Seit knapp einem Jahr beschäftigt sich eine Einheit mit Unstimmigkeiten bei Vertragsabschlüssen. Es war eine Lehre aus Ermittlungen zu Clan-Kriminalität.
Es war eine Lehre aus den Ermittlungsverfahren gegen kriminelle Clan-Mitglieder. Immer wieder sind Notare aufgefallen, die die Immobiliengeschäfte der Clans und die Übertragung von Geschäftsanteilen abgesegnet hatten.
Vor knapp einem Jahr, am 6. Januar, hatte eine Task Force zur Geldwäsche bei der Notaraufsicht am Landgericht ihre Arbeit aufgenommen, nun legte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erneut eine Bilanz vor. Schon im Juli, nach sechs Monaten Task Force, wurden Zahlen veröffentlicht. Bis Mitte Dezember sind demnach 60 Berliner Notare nach dem Geldwäschegesetz überprüft worden.
Eine genaue Statistik über die Zahl und Art der Auffälligkeiten, die die Task Force entdeckt hat, existiert nicht. Deshalb ist nicht klar, in wie vielen Fällen Notare tatsächlich Hinweise auf Geldwäsche missachtet haben.
Bei den bisherigen Überprüfungen konnten aber vor allem Verstöße von Notaren gegen die Pflicht zur Identifizierung von Vertragspartnern und gegen die Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrung von Belegen zu Transaktionen und Geschäftsbeziehungen von der Justizverwaltung festgestellt werden.
Notare haben auffällig selten Hinweise auf Geldwäsche gemeldet
Hinzu kommen Verstöße gegen Beurkundungsverbote: Notare müssen ihre Unterschrift verweigern, wenn Vertragspartner auch aus dem Ausland bei Immobilienkäufern nicht offenbaren, wer dahinter steckt.
Notare hatten auffällig selten Hinweise auf Geldwäsche gemeldet. Allein 2018 waren deutschlandweit 77.252 Verdachtsfälle bei der „Financial Intelligence Unit“ gelandet – doch nur acht Hinweise an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls kamen von Notaren.
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Das war ein weiterer Grund für die Berliner Justiz, die Task Force ins Leben zu rufen. Bis zum 1. Oktober 2020 sind nun 14 meldepflichtige Fälle von Berliner Notaren übermittelt worden. „Die Zahlen geben uns Recht, dass sich die Berliner Justiz intensiver Kontrollen des Geldwäschegesetzes angenommen hat“, sagte Justizsenator Behrendt.
„Insbesondere Immobiliengeschäfte und Gesellschaftskaufverträge sind besonders anfällig für Geldwäsche.“ Die gesetzlichen Pflichten der Notare bei Beurkundungen zu überwachen, sei ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche.
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