Wahl in Berlin: Parteien hängen Wahlplakate schon vorfristig auf
Seit Sonntag dürfen die Parteien in der Stadt ihre Wahlplakate aufhängen. Doch nicht alle hielten sich an die Regeln und reservierten sich schon früher die besten Plätze.
Nun ist der Wahlkampf in Berlin richtig sichtbar: Sieben Wochen vor den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zum Bundestag haben die Parteien damit begonnen, Wahlplakate aufzuhängen oder aufzustellen. Erlaubt war das am Sonntag ab 00.00 Uhr, mancherorts begann das Wettrennen um begehrte Laternenpfähle aber auch schon am Samstagabend.
Nach Beobachtungen von dpa-Reportern brachen Vertreter mehrerer Parteien auf diese Weise die Regeln. Die Initiatoren des Volksentscheids zur Enteignung großer Wohnungskonzerne, der wie die Wahlen am 26. September stattfindet, plakatierten bereits ab Samstagnachmittag. Auch das war eigentlich nicht erlaubt.
Eine Linke-Sprecherin erklärte zum verfrühten Plakatieren, die Partei halte sich selbstverständlich an die Regeln und Vorgaben. „Allerdings können wir aufgrund der dezentralen Organisation nicht ausschließen, ob vereinzelt Plakate zu früh gehängt wurden.“ Die SPD teilte mit: „Mitglieder der SPD Berlin sind selbstverständlich angehalten, sich an die geltende Gesetzeslage zu halten.“
Ein Sprecher der Grünen erklärte, der Landesverband habe alle Gliederungen mehrfach unmissverständlich darauf hingewiesen, dass das Aufhängen der Wahlplakate erst ab Mitternacht erlaubt sei. „Wir heißen es nicht gut, wenn dagegen verstoßen wurde, und werden das auch noch mal ansprechen und unseren Unmut deutlich machen.“
Mehrfach wurden Helfer beim Anbringen von Plakaten angegriffen. Entsprechende Vorfälle meldete die Polizei aus Staaken, Spandau, Wilmersdorf und Rudow. Größere Verletzungen trug demnach niemand davon.
Die Parteien hängen jeweils mehr als 100.000 Plakate auf
Beim Plakatieren klotzen die Wahlkämpfer statt zu kleckern: Allein die sechs im Landesparlament vertretenen Parteien hängen in der Stadt mehr als 100.000 Plakate auf, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Darunter sind mindestens 1550 Großflächenplakate - auf mobilen Systemen, an festen Standorten an Straßen oder in der U-Bahn. Hinzu kommen mindestens 102 500 kleinere Poster mit Slogans oder den Fotos von Kandidatinnen und Kandidaten.
Auch in Zeiten fortschreitender Digitalisierung sehen die Parteien in dieser Art von Wahlwerbung eine der wichtigsten Säulen des Wahlkampfes. Die Plakate seien ein sichtbares Zeichen für viele Menschen, dass am 26. September 2021 in Berlin Wahlen stattfinden, hieß es. Zudem seien Plakate ein wichtiges Instrument, um Inhalte zu vermitteln, und gäben den Kandidatinnen und Kandidaten ein Gesicht.
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Das Anbringen von Wahlwerbung im öffentlichen Raum in Berlin gilt als „Straßensondernutzung“ und ist frühestens sieben Wochen vor der Wahl erlaubt. (dpa)