Betrugsverdacht bei Corona-Soforthilfen: Offenbar mehr als 200.000 Euro Schaden in Berlin
Betrügereien mit Soforthilfe nehmen auch in Berlin zu. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – und spricht von der "Spitze des Eisbergs".
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit in etwa 20 Fällen wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug und womöglich auch Geldwäsche bei Anträgen auf staatliche Corona-Soforthilfe. „Es geht um ein Volumen von insgesamt über 200.000 Euro", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Fels am Freitag dem Tagesspiegel.
Fels leitet die Abteilung, die für die Verfolgung von Geldwäsche zuständig ist und sich jetzt auch mit Subventionsbetrug bei der staatlichen Soforthilfe befasst. Die bisher bekannt gewordenen Fälle seien aber wahrscheinlich „nur die Spitze des Eisbergs“, sagte Fels. Die nachträgliche Überprüfung weiterer Anträge werde „zu einer erheblichen Anzahl von Fällen führen“. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und die Polizei teilten zudem am Freitag mit, in einem Fachkommissariat beim Landeskriminalamt würden bereits 41 Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges bearbeitet. Davon sind noch nicht alle bei der Staatsanwaltschaft gelandet.
Falsche Namen, falsche Firmen
Die Täter agieren dreist. In einem Fall habe eine Person unter falschem Namen vorgegeben, ein Unternehmen zu betreiben, sagte Fels. Der Betrüger habe auch mit einem gefälschten Personalausweis bei einer Bank ein Konto eröffnet.
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In einem anderen Fall hatte eine Person die Soforthilfe beantragt und einen Komplizen gebeten, mit falschem Namen ebenfalls einen Antrag zu stellen. „Der klassische Fall bei uns ist der Inhaber eines Einzelunternehmens, das nicht existiert oder nur zum Schein eröffnet wurde“, sagte der Oberstaatsanwalt. Andere Kleinunternehmen seien erst gegründet worden, als die Auszahlung von staatlicher Soforthilfe bekannt wurde. Einen Geschäftsbetrieb gebe es nicht.
In der Regel geht es um Beträge zwischen 5000 und 15.000 Euro. Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern und Soloselbstständige konnten bis zum 1. April bei der Investitionsbank Berlin (IBB) 5000 Euro für den sofortigen Liquiditätsbedarf beantragen und weitere 9000 Euro zusätzlich für laufende Betriebskosten“. Seit dem 1. April gibt es pauschal 9000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können 15 000 Euro beantragen.
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