Mögliche Betrugsfälle bei Corona-Soforthilfen: Was fördert die nächste Steuererklärung zutage?
Von den Soforthilfen für Kleinunternehmer profitieren wohl auch einige, die eigentlich keinen Anspruch haben. Manche sagen: Das ist der Preis für Schnelligkeit.
Das politische Berlin ringt um den richtigen Umgang mit möglichen Betrugsfällen im Zusammenhang mit den Soforthilfen, die die Investitionsbank Berlin (IBB) an Kleinunternehmer ausgegeben hat. Die einen fordern jetzige Nachprüfungen, andere setzen auf die Steuererklärungen, die unrechtmäßig erhaltene Zuschüsse zutage fördern – allerdings erst nächstes Jahr.
Innerhalb der ersten Woche seit Programmstart hatte die IBB 1,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Unternehmen, die zwischen fünf und zehn Mitarbeiter beschäftigen, konnten bis zu 15.000 Euro an Zuschüssen bekommen. Doch schon kurz nach Eingang der ersten Tausenden Anträge zeigte sich, dass einige Antragsteller wohl gar keinen Anspruch haben.
Das LKA ermittelt bereits wegen Verdachts des Subventionsbetrugs
Das Landeskriminalamt ermittelt in dem Zusammenhang wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs – in wie vielen Fällen, ließ die Polizei am Montag unbeantwortet.
„Es muss ganz genau überprüft werden, wer keinen Anspruch hatte – und zwar jetzt“, fordert der wirtschaftspolitische Sprecher der Berliner CDU, Christian Gräff. „Dieses Geld muss umgehend zurückgefordert und an die ausgezahlt werden, die einen Anspruch, aber noch keine Mittel erhalten haben.“
Die CDU kritisiert das Verfahren, nach dem der Senat die Soforthilfen gestaltet hat. Die Schnellsten seien belohnt worden, für die anderen sei nun kein Geld mehr da.
IBB erwartet Mitnahmeeffekte in "vernachlässigbarer Größe"
Der „Spiegel“ zitiert in einem Bericht einen anonym bleibenden „gut verdienenden Berliner Manager“, dessen Frau als selbständige Sprachlehrerin 5000 Euro hätte beantragen und bekommen können. Nach dem Gesamthaushaltseinkommen war nicht gefragt worden. Eine Eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Angaben aber wurde gefordert.
Dem Tagesspiegel teilte die IBB auf Anfrage mit, man erwarte, dass Mitnahmeeffekte in einer „vernachlässigbaren Größe im Verhältnis zu der Gesamtzahl der bewilligten Anträge“ vorkommen. Ganz vermeiden ließen sie sich leider nicht, "bei der Zielsetzung eines schnellen und unbürokratischen Verfahrens".
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In dieser Woche sollen alle Empfänger von Corona-Zuschüssen eine Benachrichtigung erhalten, in der sie gebeten werden, ihre Angaben noch einmal zu überprüfen.
Bei der Steuererklärung fallen wohl nur Extremfälle auf
Nicole Ludwig, wirtschaftspolitische Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion, sagt, spätestens nach der Steuererklärung 2021 würde zu Unrecht in Anspruch genommenes Fördergeld auffallen. Dieses würde dann zurückgefordert und der Betrug geahndet werden. Das glaubt Christian Gräff nicht, so etwas könnten Finanzämter gar nicht leisten, sagt er. „Aus der Steuererklärung ist nicht ablesbar, ob jemand Anspruch auf die Mittel hatte.“
Auch Henner Schmidt, Wirtschaftspolitiker der FDP im Abgeordnetenhaus, meint, aus einer Steuererklärung seien höchstens „Extremfälle“ erkennbar. „Bei manchen wird man es nicht prüfen können, aber ich denke, das ist ein Risiko, das man eingehen musste“, sagt Schmidt.
FDP und CDU fordern nun vom Senat ein weiteres Förderprogramm für die mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern. Diese waren bislang von möglichen Soforthilfen ausgenommen.
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