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Richter und Richterinnen des Berliner Verfassungsgerichtes.
© Rainer Jensen/dpa

Richteramt am Verfassungsgericht: Neue Kandidatin der Linken stellt sich vor

Am Dienstag stellt sich die neue Kandidatin für die Richterstelle am Verfassungsgericht bei den Fraktionen vor. Sie braucht deren Stimmen, um gewählt zu werden.

Vier Monate liegt der Wahleklat im Abgeordnetenhaus um eine Richterstelle am Verfassungsgerichtshof zurück. Am Donnerstag soll die neue Kandidatin der Linken, Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität, nun gewählt werden. Ihre Vorgängerin Lena Kreck hatte auf eine erneute Kandidatur verzichtet.

Am Dienstag soll sich Lembke bei den Fraktionen vorstellen. Denn die Kandidatin braucht für ihre Wahl eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: Rot-Rot-Grün ist auf Stimmen der Opposition angewiesen. „Wir gehen davon aus, dass die CDU die Wahl nicht verhindert, weil die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung der Kandidatin außer Frage steht“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Steffen Zillich dem Tagesspiegel.

Die von den Linken vorgesehene Wiederholung der Richterwahl war nötig geworden, nachdem Kreck die benötige Zweidrittelmehrheit klar verfehlt hatte. Linke, Grüne und SPD machten dafür die CDU verantwortlich. Diese habe entgegen vorheriger Absprachen gegen Kreck gestimmt – gemeinsam mit FDP und AfD. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Wahl habe geheim stattgefunden. Eine Schuldzuweisung in Richtung CDU-Fraktion sei reine Spekulation.

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Nach der Plenarsitzung am Donnerstag trifft sich die Linksfraktion am Freitagmorgen in Potsdam zu einer zweitägigen Klausurtagung. Geplant sind eine Strategiedebatte über den Kurs der Berliner Linken mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahl 2021. Die Linke versteht Rot-Rot-Grün nicht nur als Zweckbündnis. Sie sieht weiter große Schnittmengen mit SPD und Grünen und möchte die Koalition auch 2021 weiterführen.

Inhaltlich will die Linke auf der Klausurtagung vor allem über die öffentliche Daseinsvorsorge sprechen, unter anderem über die verkehrliche Anbindung der großen Stadtquartiere, über ein Bodensicherungsgesetz zum Ankauf von Grundstücken und über die Vergesellschaftung von Wohnraum.

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