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Sekt oder Selters. Nach dem Willen des CDU-Innenexperten Peter Trapp soll das zwischen 22 und 5 Uhr in Verkaufsstellen keine Alternative mehr sein. In dieser Zeit soll die Null-Prozent-Regel gelten. Foto: dpa / Armin Weigel
© pa-dpa/Weigel

Jugendschutz: Nachts nur noch null Prozent Alkohol im Angebot

Sieben Stunden auf dem Trockenen: CDU und SPD denken über ein generelles Verbot nächtlichen Alkoholverkaufs nach.

In der Nacht schnell noch ein paar Fläschchen Bier, Wein oder Hochprozentiges holen, an der Tanke, im Späti oder am Kiosk, und dann gemeinsam abkippen – damit soll nach dem Willen von Peter Trapp, dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, bald Schluss sein. Er schlägt vor, den Außer-Haus-Verkauf von Alkohol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr generell zu untersagen. Das diene vor allem dem Jugendschutz. „Das Verbot soll den exzessiven Alkoholkonsum junger Leute bis hin zum sogenannten Komasaufen erschweren“, sagt er. Wenn Jugendliche Straftaten verübten, seien sie meist betrunken. Ähnliche Überlegungen gibt es beim Koalitionspartner SPD.

Die Initiative ist nicht neu. Bereits 2011 erwogen SPD und CDU bei ihren Koalitionsverhandlungen ein generelles nächtliches Verkaufsverbot für alle Altersgruppen. Man einigte sich aber auf eine weniger restriktive Variante, die nur Jugendliche unter 18 Jahren treffen soll. Die Koalition werde ein Verkaufsverbot von Alkohol an Jüngere prüfen, heißt es im Vertrag. Bundesweit ist gesetzlich geregelt, dass junge Leute ab 16 Jahren Bier, Sekt und Wein im Laden erwerben können, Hochprozentiges aber erst ab 18 Jahren. Um 16- bis 17-Jährige künftig vom Alkoholkauf komplett fernzuhalten, müsste eine neue bundeseinheitliche Regelung durchgesetzt werden. Vermutlich ist deshalb in dieser Richtung noch nichts in Berlin geschehen.

Dass jetzt erneut ein generelles nächtliches Verbot für den Außer-Haus-Verkauf ins Gespräch gebracht wird, hängt mit dem jüngsten Drogenbericht aus Baden-Württemberg zusammen. Dort gilt schon seit März 2010, was an der Spree noch erwogen wird: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf Alkohol nicht über den Verkaufstresen gehen. Dieses Verbot zeigt offenbar Wirkung. Nach einer Auswertung des Hamburger Centers for Health Economics und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ging die Zahl der in Kliniken gebrachten betrunkenen Jugendlichen in den vergangenen vier Jahren um rund sieben Prozent zurück.

Noch besser sind die Erfahrungen im Schweizer Kanton Genf, wo Tankstellen und Videotheken seit 2005 zwischen 21 Uhr und 7 Uhr früh keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. In der Folge verringerten sich die rauschbedingten Notaufnahmen bei 10- bis 15-Jährigen drastisch um bis zu 35 Prozent. Das zeigte eine Studie des Schweizer Vereins für Suchtprävention.

Derart bestätigt, will Christdemokrat Peter Trapp das Thema nun im Innen- und Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses debattieren. Auch der Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion Thomas Isenberg sieht Handlungsbedarf, geht allerdings nicht so weit wie sein CDU-Kollege. Er möchte den Verkauf von Alkohol zu später Stunde zumindest noch an wenigen überschaubaren Orten „wie Supermärkten“ zulassen und auf diese konzentrieren. „Bier und Schnaps müssen doch nicht jederzeit überall erhältlich sein“, sagt er. Ansonsten hält er für vordringlich, „erst den schon bestehenden Jugendschutz durchzusetzen“.

Minderjährige kämen derzeit in Spätis oder Tankstellen zu leicht an Flaschen, die sie noch gar nicht erwerben dürfen. Das bestätigte ein Test des Tagesspiegels im vergangenen Jahr. Eine 14-jährige Schülerpraktikantin der Redaktion bekam in Spätverkaufsstellen und an Kiosken einen ganzen Korb voller Bier, Wodka und Likör ausgehändigt. Thomas Isenberg fordert die Handelsverbände auf, ihr Personal besser zu schulen, zu ermahnen und stichprobenhaft zu überwachen. Außerdem müssten die viel zu seltenen Kontrollen der personell unterbesetzten Ordnungsämter verstärkt werden. Ohne solche Überprüfungen sei auch der nächste Schritt – ein generelles nächtliches Verkaufsverbot – kaum durchsetzbar.

Die Zahl der Jugendlichen in Berlin, die mit Alkoholvergiftungen in Kliniken gebracht wurden, ging zwar in den vergangenen drei Jahren um rund ein Viertel zurück. Für Trapp und Isenberg ist das aber kein Grund zur Nachlässigkeit. Von den Argumenten der Tankstellenverbände lassen sie sich nicht beeindrucken. Als 2013 bereits in Brandenburg über ein nächtliches Verkaufsverbot nachgedacht wurde, waren Schließungen von Tankstellen angedroht worden. Der Shopverkauf sei eine wichtige Einnahmenquelle, hieß es.

Die Grünen im Abgeordnetenhaus halten Verkaufseinschränkungen dagegen aufgrund von Erfahrungen in den USA für wenig hilfreich. „Viel wichtiger als Restriktionen ist die Erziehung zum mündigen Konsum“, sagt ihr Abgeordneter Benedikt Lux.

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