Rot-rot-grüner Beschluss zu bezahlbarem Wohnraum: Müller sieht Berliner Mietendeckel als Vorbild für ganz Deutschland
Berlin friert als erstes Bundesland die Mieten für fünf Jahre ein. Regierungschef Müller glaubt, dass das Modell auch andernorts taugt.Doch es gibt einen Haken.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller sieht den Mietendeckel für die Hauptstadt als Vorbild für ganz Deutschland. „Wenn der Mietendeckel vom Gericht bestätigt wird, dann wird er – da bin ich sicher – nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten zum Tragen kommen“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur zu dem bundesweit bisher einmaligen Gesetz, das an diesem Sonntag in Kraft tritt. Debatten über stark steigende Wohnkosten würden in etlichen großen Städten geführt. Vor diesem Hintergrund schauten viele jetzt „mit großem Interesse und sehr genau“ nach Berlin.
Berlin friert die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre ein. Mit dem Vorgehen will die rot-rot-grüne Koalition den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. In manchen Stadtteilen haben selbst Normalverdiener kaum noch Chancen, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
CDU und FDP haben bereits Verfassungsklagen auf Bundes- wie auf Landesebene angekündigt. Sie sehen ebenso wie Wirtschaftsverbände einen zu schwerwiegenden Eingriff in das Privateigentum und gehen davon aus, dass für die Mietenpolitik der Bund zuständig sei und nicht die Länder.
Angesichts der von CDU und FDP angekündigten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht hofft Müller auf rasche Rechtssicherheit: „Damit die Menschen wissen, dass sie sich auf den Mietendeckel verlassen können.“ Für die Berliner biete der Mietendeckel eine „Atempause vor Mieterhöhungen“. „Gleichzeitig werden wir die Zeit nutzen, neue bezahlbare Wohnungen zur Entlastung des Mietenmarktes zu bauen“, versprach Müller.
Das Mietendeckel-Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, aber auch Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung oder Wohnheime. Konkret werden die meisten Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren - an dem Tag hatte der Senat erste Eckpunkte beschlossen.
Erst ab 2022 dürfen Mieten wieder um bis zu 1,3 Prozent jährlich steigen
Wird eine Wohnung künftig wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Ab 2022 dürfen die Mieten zum Inflationsausgleich um bis zu 1,3 Prozent jährlich steigen.
Vorgesehen ist auch eine Möglichkeit für Mieter, vor Gericht gegen überhöhte Mieten zu klagen und sich Geld zurückzuholen. Dieser Teil soll aber erst in etwa neun Monaten in Kraft treten. Bei Verstößen gegen den Mietendeckel drohen Vermietern bis zu 500 000 Euro Bußgeld. (dpa)