Gutachten zum Mietendeckel: Kai Wegner bat Parteifreund um Einschätzung zum Mietengesetz
Hat der CDU-Landeschef Wegner ein exklusives Mietendeckel-Gutachten des Innenministeriums erhalten? Mailwechsel und eine Anfrage der Linken werfen Fragen auf.
Seit Monaten streiten sich Gutachter um die Rechtssicherheit des Mietendeckels. Im November hatte eine Einschätzung des Bundesministeriums des Inneren (BMI), geführt von Horst Seehofer (CSU), Aufsehen erregt. Veröffentlicht hatte das Schreiben des Ministeriums der Berliner Bundestagsabgeordnete und CDU-Landeschef Kai Wegner.
Laut Einschätzung des BMI verstoße der Mietendeckel gegen das Grundgesetz. Das Urteil war vernichtend. Zuvor hatte Wegner selbst das BMI um Einschätzung zum Mietendeckel gebeten.
Die Details werfen Fragen auf
Dass Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen Ministerien um Auskunft bitten, ist nicht ungewöhnlich. Die Details werfen Fragen auf: Die gemeinnützige Internetplattform fragdenstaat.de veröffentlichte am Dienstag interne Mailwechsel des Innenministeriums.
Darunter ein Schriftwechsel Wegners mit dem damaligen parlamentarischen Staatssekretär im BMI und neuen Ost-Beauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz. In einer Mail, adressiert mit „lieber Kai“, begründet CDU-Mann Wanderwitz umfangreich, warum der Mietendeckel verfassungswidrig sei.
Die Stellungnahme ist diesmal noch deutlicher als davor
Interessant ist, dass das Bundesinnenministerium in einem ersten Gutachten im Juni – nicht für die Öffentlichkeit bestimmt – zu einem deutlich zurückhaltenderen Ergebnis kommt.
Im August 2019 bittet Staatssekretär Wanderwitz seine Leute um ein weiteres Gutachten – ebenfalls für den internen Gebrauch. Wanderwitz will eine Klarstellung, dass es den Ländern „nicht möglich“ wäre, Regelungen wie „bspw. einen Mietendeckel“ zu erlassen.
Seine Leute erstellen ihm ein weiteres, dreiseitiges Gutachten mit dem gewünschten Ergebnis. Im Oktober schreibt Wegner an das BMI und den Staatssekretär. Der antwortet umfangreich auf die Anfrage seines Parteifreundes Wegner. Die Stellungnahme ist diesmal noch deutlicher als im zweiten Gutachten.
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- Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will den Mietendeckel durch das Verfassungsgericht prüfen lassen. In etwa sechs Wochen könnte es soweit sein.
- Der Berliner Mietendeckel soll am 23. Februar in Kraft treten. Das Verfassungsgericht hat außerdem einen Eilantrag gegen das Gesetz abgelehnt.
- Falls die Gerichte den Mietendeckel ablehnen sollten, hat die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen bereits einen Plan. Der Bund soll ran.
Das Büro von Kai Wegner weist den Verdacht zurück, er habe im Bundesministerium ein Gutachten angefragt. In seiner Funktion als baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion habe er lediglich „um eine ergebnisoffene Einschätzung“ gebeten. Und die lieferte Wanderwitz nach Angaben des Büros.
Allerdings entspricht sein Schreiben an Wegner fast wortgleich einem weiteren Gutachten, das laut Wegners Büro im Dezember – fast zwei Monate später – auch an andere Fraktionen ging. Dann erst habe auch Wegner das komplette Gutachten erhalten.
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Dieses Papier aus dem BMI ist mit 13 Seiten umfangreicher, als die Ausarbeitung aus dem August. Als es im Dezember öffentlich wurde, war sein Ergebnis durch die Mail an Wegner längst in der Welt.
Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, kritisiert: „Fachbundestagsabgeordnete bekamen es erst nach meinem Druck“. Da sei der Zweck der Schlagzeile gegen den Mietendeckel erfüllt gewesen. „Ganz schlechter Stil!“, kommentiert Lay.
Einen Absatz aus dem später veröffentlichten Gutachten ließ Staatssekretär Wanderwitz im Schreiben an Wegner weg: „Der Gesetzentwurf dürfte geeignet und erforderlich sein, den (...) Zweck (...) zu erreichen.“
Linksfraktion kriegt keine Antwort, Parteifreund schon
Ein weiteres interessantes Detail: Noch im Januar beantwortete das Innenministerium im Auftrag der Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die Linke fragte, welche Gesetze auf Landesebene in den vergangenen Jahren auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft wurden.
Die Antwort des BMI ist eindeutig: „Die Prüfung von Landesgesetzen ist nicht Aufgabe der Bundesregierung und liegt außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.“ Eine Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, die „keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben“ unterbleibe deshalb, heißt es weiter. Für Parteifreunde wie Kai Wegner scheint das aber nicht zu gelten.