Tödliches Autorennen in Berlin: Mordurteil gegen Ku'damm-Raser wird überprüft
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob die Verurteilung wegen Mordes gegen die Ku’damm-Raser Hamdi H. und Marvin N. Bestand hat.
Mord, lebenslänglich – das Urteil war eine Sensation, fand bundesweite Beachtung. In dieser Woche nun steht es auf Antrag der Verteidigung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Das Landgericht hatte die „Ku’damm-Raser“ Hamdi H. und Marvin N. Ende Februar 2017 wegen des von ihnen verschuldeten tödlichen Unfalls zu lebenslanger Haft verurteilt.
Sie waren Anfang 2016 mit bis zu 170 km/h über den Kurfürstendamm gerast – bis es auf der Tauentzienstraße zum Crash mit tödlichen Folgen kam. Erstmals verurteilte ein Gericht die Teilnehmer eines Autorennens wegen Mordes, es folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft: Die beiden Sportwagen seien zu Tatwaffen geworden – zu „gemeingefährlichen Mitteln“ – das qualifizierte die Tat zum Mord. Hamdi H. und Marvin N. sollen den Tod des Unbeteiligten billigend in Kauf genommen haben, ihn also vorsätzlich und nicht fahrlässig getötet haben.
Die Zeit der Milde ist vorbei
Früher waren junge Raser selbst nach tödlichen Unfällen nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. In einem Kölner Fall hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr das Bewährungsurteil gekippt und mehr Härte gefordert. In Köln hatten zwei junge Männer den Tod einer Radfahrerin verschuldet.
Nun steht das Berliner Urteil auf dem Prüfstand – auf den Tag genau zwei Jahre nach der Todesfahrt. Wie der BGH entscheiden wird, ist offen – Juristen vertreten in diesem Fall ausgesprochen konträre Positionen. Unabhängig davon hat der Gesetzgeber unter dem Eindruck tödlicher Rennen die Rechtsprechung verschärft.
Autorennen können seit Oktober 2017 auch ohne Unfall mit mehrjähriger Haft bestraft, die Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Dass die Zeit übergroßer Milde vorbei ist, zeigte auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar vergangene Woche. Das renommierte Gremium sprach sich für schärfere Sanktionen gegen Drängler und Raser aus – in der Regel übernimmt der Gesetzgeber die Forderungen.