Entscheidung des Landgerichts: Mieterschutz ist wichtiger als Eigenbedarf
Auch bei Eigentumswohnungen, die vor Oktober 2013 verkauft wurden, kann erst nach einer Frist von zehn Jahren Eigenbedarf angemeldet werden. Die Regel gelte rückwirkend, entschied das Landgericht.
Mieter müssen nicht vor der Frist von zehn Jahren mit einer Kündigung ihres Vertrages durch den Eigentümer rechnen, auch dann nicht, wenn dieser die Wohnung selbst nutzen will. Dies gilt sogar für solche Eigentumswohnungen, die vor dem 1. Oktober 2013 verkauft worden waren, als die verlängerte Zehnjahresfrist noch nicht galt. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde. Das zugrunde liegende Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Richter begründeten ihre Auffassung mit der „überragenden Bedeutung des Mieterschutzes“. Dass eine Regelung rückwirkend gilt, ist in der Rechtsprechung selten; die Kammer begründete das damit, dass „der Vermieter damit rechnen“ konnte, dass der Senat den bereits seit 2004 geltenden Kündigungsschutz von sieben Jahren in einigen Bezirken „zeitlich und räumlich erweitern könnte“.
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